26.04.12 | Redakteur: Katrin Hofmann

Die preo Software AG wird Microsoft vor dem Landgericht Hamburg verklagen. Microsoft habe „erneut“ Kunden des Händlers gebrauchter Software angeschrieben und „verunsichert“.
Bestärkt durch den in dieser Woche vorgelegten Vorschlag des EuGH-Generalanwalts Yves Bot wird die preo Software AG jetzt Microsoft vor Gericht zwingen.
Hintergrund: Bereits im September 2011 hatte das US-Unternehmen laut preo Software in einer Vielzahl von Schreiben an Kunden behauptet, dass die Übertragung von Software-Lizenzen verboten sei, wenn es sich um die Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenverträgen handelt. Dagegen war eine einstweilige Verfügung erstritten worden.
„Wir sind nicht mehr bereit, derartige Schreiben hinzunehmen, mit denen augenscheinlich Kunden verunsichert und der Handel mit Gebrauchtsoftware-Lizenzen erschwert werden soll,“ so Boris Vöge, Vorstand von preo Software. Enthielten doch die Schreiben darüber hinaus „pauschalierte, unbegründete Aussagen“.
Geplant ist, ein Hauptsacheverfahren gegen Microsoft einzuleiten. Dafür will preo Software auf eine weitere Verfolgung des einstweiligen Verfügungsverfahrens verzichten. Der Grund: der Reseller will, dass sich die Gerichte mit dem „Kern“ des Rechtsstreits auseinandersetzen. Boris Vöge will sich die Zulässigkeit des Handels mit Second-Hand-Lizenzen grundsätzlich bestätigen lassen: notfalls vom Bundesgerichtshof. |hof
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