Verstoß gegen Datenschutz und Telemediengesetz kostet 50.000 Euro Strafe

Schleswig-Holstein will Facebook-Like-Button unter Strafe stellen

22.08.11 | Redakteur: Sarah Maier

Handlungsbedarf nicht nur in Schleswig-Holstein

Die Schleswig-Holsteiner haben bereits angekündigt, diese Maßnahmen nicht im Alleingang sondern zusammen mit anderen deutschen Datenschutzbehörden vorzunehmen. Auch Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, weist darauf hin, dass bundesweit Handlungsbedarf besteht.

Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, müsse diesen technisch rechtswirksam gestalten: „Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Web-Seite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen.“

Zur Kenntnisnahme

Dieser technische Trick führe dazu, dass die User-Daten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviere der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Somit habe dieser die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht. Diese Lösung setzt derzeit schon der Radiosender SWR3 ein.

Solmecke und seine Kollegen stellen ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung auf ihrer Web-Seite zur Verfügung.

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