Urteil vertagt, BGH ruft EuGH an

Streit um Gebraucht-Software geht weiter

03.02.2011 | Redakteur: Katrin Hofmann

BGH-Entscheidung könnte Verunsicherung im Markt eindämmen

Doch wird der erwartete BGH-Beschluss tatsächlich die Marktlage einschneidend verändern? „Zirka 99 Prozent der weltweiten Übertragungen von gebrauchten Lizenzen werden unbeanstandet getätigt“, meint der Gebraucht-Software-Händler Relicense. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und der Realität. In der Praxis sei das anstehende BGH-Urteil für den Großteil des Marktes „unerheblich“. Denn von den Herstellern unmonierte Übertragungen seien die Normalität.

Warum das BGH-Urteil dennoch herbeigesehnt wird, erklärt Boris Vöge, Vorstand der Preo Software AG, im Gespräch mit IT-BUSINESS. Preo bietet Gebraucht-Software zahlreicher Hersteller an. Wie stark der ursprüngliche Rechteinhaber in die Transfers involviert ist, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Preo sei niemals verklagt worden, wobei das Unternehmen auf Transparenz setzt, vor allem bei der Nachvollziehbarkeit der Lizenz-Herkunft. „Vermutlich ist es tatsächlich so, dass regulär der Hersteller nicht gegen den Gebraucht-Software-Handel vorgeht“, so Vöge. Die aktuell unsichere Rechtslage bezüglich Downloads schüre jedoch grundsätzlich Verunsicherung, die von Software-Herstellern medial und im direkten Kontakt mit potenziellen Kunden vorangetrieben werde. „Das zeigt Wirkung, die weniger durchschlagend wäre, wenn wir einen Rahmen hätten,“ glaubt er.

Raum für weitere Diskussionen

Zudem sei ein Urteil für den wachsenden Download-Markt exorbitant wichtig, da sonst an dieser Stelle ein Vakkum entstehe. Dass dennoch auch ein BGH-Urteil noch Raum für weitere Diskussionen zulässt, sei dem Facettenreichtum des Marktes geschuldet. Vöge nennt in diesem Zusammenhang strittige Fragen bei der Wartung oder die Kopplung von OEM- an Volumen-Lizenzen, so dass fraglich wird, welches Recht gilt.

Susensoftware-Geschäftsführer Axel Susen zeigt sich enttäuscht, dass sich der Senat des BGH so lange für die Entscheidung Zeit genommen hat. „Wir hatten gehofft, ein dezidiertes Urteil zu hören. Trotzdem können wir froh sein, dass der Fall immerhin bis zum BGH gekommen ist,“ meint er. Die deutschen Richter, die dem EuGH drei Fragen zur Klärung vorgelegt haben, hätten sich auf hohem juristischem Niveau Gedanken gemacht. Ob das später den Marktteilnehmern wirklich hilft, bleibe abzuwarten.

Wie lange die EuGH- und darauf basierende BGH-Entscheidung auf sich warten lassen wird, ist noch weitestgehend unklar. Die Annahmen reichen von „einige Zeit“ über „voraussichtlich ein bis zwei Jahre“ bis hin zu „zwei Jahren“ mit einem Fragezeichen versehen.

Axel Susen formuliert die drei Fragen, die der BGH dem EuGH vorlegte, so:

Axel Susen formuliert die drei Fragen, die der BGH dem EuGH vorlegte, so:

  • 1. Ist der Käufer von gebrauchter Software ein rechtmäßiger Erwerber (auch bei Erschöpfung) oder nicht?
  • 2. Wenn der Käufer von gebrauchter Software ein rechtmäßiger Erwerber ist (siehe 1), dann: Gilt das auch für Software, die per Download geliefert wurde?
  • 3. Wenn der Käufer von gebrauchter Software ein rechtmäßiger Erwerber ist (siehe 1), darf er auch eine Kopie erzeugen, um die Software zum Beispiel in den Arbeitsspeicher zu laden?

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