11.03.2008 | Redakteur: Katrin Hofmann

Am ersten April tritt die korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Ob damit kurzfristig jeglichen Abmahngebahren ein Riegel vorgeschoben werden kann, ist jedoch zweifelhaft.
So manchem Händler flatterten in der Vergangenheit trotz Verwendung der vom Bundesjustizministerium (BMJ) bereitgestellten Vorlage für die Widerrufserklärung Abmahnschreiben ins Haus. Gerichte hatten geurteilt, dass die darin enthaltenen Formulierungen unter anderem für eCommerce-Händler nicht geeignet seien und dem Gesetzgeber bei bestimmten Formulierungen sogar »offensichtliches Versehen« bescheinigt (IT-BUSINESS berichtete unter: »& t;a id=& uot;LiP_25413923-F056-530E-3FE897242BE9223D& uot; target=& uot;_blank& uot; title=& uot;Gericht fordert Nachbesserungen bei der Widerrufsbelehrung& uot; href=& uot;http://www.it-business.de/index.cfm?pid=2390& mp;pk=95269& uot; & t;Gericht fordert Nachbesserungen bei der Widerrufsbelehrung& t;/a& t;«). Nun hat das BMJ nach monatelangem Tauziehen um einen im Oktober 2007 vorgelegten Diskussionsentwurf eine korrigierte Version der Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Diese tritt am 1. April in Kraft.
Carsten Föhlisch, Justiziar beim Gütesiegelanbieter Trusted Shops, rät Händlern explizit zur Nutzung: »Wir empfehlen ab sofort die Verwendung des neuen Musters.« Allerdings betont er auch, dass »zu hoffen bleibe«, dass Anwälte nicht wieder auf die Idee kommen, in der Vorlage nach weiteren Unschärfen zu suchen. Denn »die richtige« Belehrung könne es nicht geben, solange nicht in einem formellen Gesetz festgeschrieben sei, wie genau diese auszusehen hat.
Vorschläge für ein Gesetz – eine wesentliche Forderung von Trusted Shops, um das Muster selbst bei inhaltlichen Fehlern durch Gerichte unangreifbar zu machen – will das BMJ laut dem Gütesiegel-Anbieter demnächst unterbreiten. Bislang ist die Muster-Widerrufsbelehrung Bestandteil der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), wodurch Gerichte Textbestandteile monieren könnten, die dem übergeordneten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Föhlisch: »Nach unseren Informationen ist die Gesetzesvorlage für den Sommer dieses Jahres geplant.«
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