25.06.12 | Redakteur: Elke Witmer-Goßner
Nach Abschluss der Untersuchung bestätigt die TeleTrusT-Publikation, dass Cloud-Angebote hinsichtlich Funktionalität oft mehr bieten, als zu vergleichbaren Kosten betriebene interne Lösungen. Allerdings können Organisationen mit einfacher Infrastruktur oft keine besonderen Bedingungen und Service Level Agreements (SLA) mit Anbietern aushandeln. Daher sollten die Bedingungen von Standardangeboten für den Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Und die Nutzung von Cloud Services ändert auch nichts an der unternehmerischen Verantwortung für den Datenschutz. Die Organisation ist und bleibt für die Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten voll verantwortlich, genauso wie im Fall eines Outsourcings. Diese Verantwortung kann keine Organisation auf einen Cloud-Anbieter übertragen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Organisationen zur „sorgfältigen Auswahl“ des Cloud-Providers, sowie zur Überprüfung der von ihm ergriffenen Datenschutzmaßnahmen.
Art und Umfang der übertragenen Aufgaben und Verteilung der Verantwortung muss in einem Vertrag über „Auftragsdatenverarbeitung“ geregelt werden. Im besten Fall verfügt der Cloud-Anbieter über ein Zertifikat, das die Einhaltung hinreichender Datenschutzstandards bestätigt. Dieses können aber bisher nur wenige Anbieter beibringen. Ob ein Cloud-Service also tatsächlich höhere oder schlechtere Sicherheit bietet als eine intern betriebene Lösung, muss deshalb im Einzelfall untersucht und abgewogen werden.
Hier soll die für die Studie verfolgte Vorgehensweise als praktischer Leitfaden dienen:
Im Allgemeinen, so die Beobachtung, ist die Sicherheit von Cloud-Angeboten nicht schlecht. Vielmehr ist vielfach eine höhere tatsächliche Sicherheit festzustellen, als bei in KMU intern betriebenen Lösungen. Allerdings gibt es Lücken. Deshalb sind Cloud-Anbieter dazu aufgerufen, die in der Publikation aufgezeigten Mängel bei Cloud-Angeboten zu beheben.
Als notwendig werden folgende Verbesserungen der Angebote erachtet:
Link zum Text: „Sichere Nutzung von Cloud-Anwendungen am Beispiel des TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. als Praxisleitfaden für Verbände und KMU“.
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