Rechtsexperte verweist auf Chancen von Hybrid Clouds

Compliance in der Cloud sicherstellen

06.06.2011 | Autor / Redakteur: von Rechtsanwalt Bernd Siebers / Katrin Hofmann

Rechtsanwalt Bernd Siebers gehört der deutschen Technologiegruppe von DLA Piper in München an.

Cloud Computing wird vielfach mit flexibler Datenspeicherung ohne Grenzen assoziiert. IT-Compliance dagegen steht für Regelkonformität. Wie verhält es sich also mit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der Datenwolke?

Generell gilt: Alle IT-Compliance-Anforderungen gelten gleichermaßen in der Cloud. Wie schon beim klassischen Outsourcing müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden, um „compliant“ zu sein. Denn Gesetze mit zum Teil empfindlichen Sanktionen für Anwender wie Anbieter machen auch vor der Datenwolke nicht Halt.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes genauso im Cloud-Betrieb.

Für die IT-gestützte Finanz-Berichterstattung sind das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung zu beachten, die neben dem Schutz vor Verfälschung und einer Fehlerkontrolle auch die Sicherheit und Verfügbarkeit der eingesetzten IT-Systeme fordern. Darüber hinaus gibt es besondere Anforderungen für den Finanz- und den Gesundheitssektor sowie die Vorschriften der Exportkontrolle.

Anforderungen in der Cloud

Das Phänomen Cloud Computing hat diese Anforderungen nicht grundlegend verändert, manche Compliance-Aspekte gewinnen jedoch in der Cloud an Bedeutung.

Welche Aspekte an Bedeutung gewinnen, mehr über Pflichten der Anwender und die Vorteile von Hybrid Clouds unter rechtlichem Aspekt erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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