21.02.2010 | Redakteur: Harry Jacob
Durch die einstweilige Verfügung sind diese Marktteilnehmer nun auf der sicheren Seite. Mindestens solange die empirische Erhebung nicht vorliegt und die Tarife von ZPÜ & Co. erkennbar den Erkenntnissen des Gutachtens folgen, möglicherweise sogar bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens, brauchen sie keine PC-Pauschalabgaben zu fürchten. Anders dagegen die sieben Gründungsmitglieder des BCH: sie haben sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet und sind auch weiterhin daran gebunden.
Allerdings: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn die Tarife rechtlich einwandfrei feststehen, müssen die Forderungen nachträglich erfüllt werden. Der ein oder andere Anbieter hofft aber wahrscheinlich darauf, dass diese zumindest teilweise verjährt sind, bevor die ZPÜ beginnen kann, zu kassieren. Die beste Vorbereitung ist immer noch, rechtzeitig Rückstellungen zu bilden, wie es auch die großen PC-Hersteller getan haben.
Mit dem neuerlichen Erfolg sehen sich die Zitco-Vorstände Frank Brunen, Geschäftsführer Brunen-IT, Frank Oelsch,Vorstand der Bluechip AG, und Michael Lehmann, Geschäftsführer Hyrican Informationssysteme, in ihrer Linie bestätigt. Brunen und Lehmann hatten bereits vor Weihnachten eine Einstweilige Verfügung erwirkt, damals gegen den Bitkom und seinen Präsidenten Bernhard Rohleder, der bereit gewesen war, eine branchenverbindliche Vereinbarung mit dem ZPÜ zu unterzeichnen, obwohl der Vertragsentwurf im Arbeitskreis Urheberrechtliche Abgaben nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten hatte.
In der Folge hatten sich die großen PC-Hersteller im BCH organisiert und über diesen Verband die Vereinbarung mit den Rechteverwertern geschlossen. Sie hatten offensichtlich die Befürchtung, bei der Anfang März anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung zu unterliegen und dann erheblich schlechtere Konditionen akzeptieren zu müssen. Doch derselbe Senat, der dieses Verfahren verhandelt, hat nun auch die Einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen. Und hier müsste auch eine Beschwerde der ZPÜ oder seiner Mitglieder gegen die Verfügung verhandelt werden. Da die Richter in ihrer Begründung vor allem darauf abstellten, die im UrhWG geregelten Verfahrensabläufe sicherzustellen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die ZPÜ stichhaltige Argumente findet, um die Richter umzustimmen.
Der Zitco wiederum hat sich gegründet, um den kleineren PC-Herstellern und Assemblierern Gewicht zu geben und eigene Verhandlungen mit den Rechteverwertern zu führen. Von acht Herstellern gegründet, haben sich inzwischen elf weitere Unternehmen angeschlossen. Der jüngste Erfolg könnte dem Verband weiteren Zulauf bringen.
Was halten Sie von der PC-Urheberrechtspauschale? Diskutieren Sie mit im Forum von IT-BUSINESS!
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 2043523)