Abmahngründe, Anti-Abmahn-Gesetz

Bitkom unterstützt BMJ-Vorgehen gegen Abmahnmissbrauch

03.01.12 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Katrin Hofmann / Katrin Hofmann

Als eine der größten Wachstumshürden insbesondere für kleine und mittlere Firmen bezeichnet der Bitkom Abmahnungen. Deshalb sucht der Branchenverband den Schulterschluss mit dem Bundesjustizministerium, das ein Gesetz plant, um Massenabmahnern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Die Gefahr von Abmahnungen wird voraussichtlich auch im Jahr 2012 für ITK-Betriebe eines der relevanten, weil im schlimmsten Fall die Existenz bedrohenden Themen bleiben. Dies jedenfalls legt die erste, im laufenden Jahr veröffentlichte Stellungnahme des Branchenverbandes Bitkom nahe, die sich am 2. Januar diesem Thema widmete.

Wachstumshürde für KMUs

Bitkom-Präsident Dieter Kempf sprach zum Jahresbeginn von „massenhaftem Abmahnmissbrauch“, dem Einhalt geboten werden müsse. Dennoch könnten Abmahnungen auch „ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein“, würden jedoch speziell im Internet vielfach missbraucht. „Gerade für kleine und mittelständische Firmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden“, ist Kempf überzeugt.

Denn oft werden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Das geltende Abmahnrecht im World Wide Web müsse auf den Teststand, so der Bitkom. Vor diesem Hintergrund hat der Branchenverband angekündigt, eine vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) im November 2011 initiierte Initiative zum Schutz von Firmen gegen überzogene Abmahnungen zu unterstützen.

Gesetz in Planung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheussser-Schnarrenberger hatte im vergangenen Jahr angekündigt, „demnächst“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die finanziellen Anreize für Abmahnungen reduzieren soll. Denn gerade Kleinunternehmer gerieten durch überzogene Abmahnkosten schnell in Bedrängnis, sagte die Ministerin damals. Ihre Pläne betreffen unter anderem die Gegenstands- und Streitwerte, womit Abmahnkosten eingedämmt werden sollen. Ebenfalls im Fokus ist der so genannte „fliegende Gerichtsstand“, den die Bundesjustizministerin abschaffen will, so dass die Abgemahnten möglichst nicht mehr weit entfernt von ihrer Niederlassung oder ihrem Wohnsitz verklagt werden können. Außerdem sollen unter anderem missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

Mehr über die häufigsten Abmahngründe und die Kosten für die Abgemahnten erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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