Welche Compliance-Vorgaben Ärger verursachen können

Die 503 gängigsten Abmahngründe

17.08.2010 | Redakteur: Katrin Hofmann

Die Abmahn-Liste besitzt Warncharakter, auch wenn sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Die Anwälte der IT-Recht-Kanzlei haben eine umfangreiche Liste mit wesentlichen Anlässen für abmahnwillige Wettbewerber veröffentlicht.

Überlebenshilfe für Webshop-Betreiber bietet die IT-Recht-Kanzlei. Mit einer online veröffentlichten Liste unterstützen die Anwälte Online-Reseller, Ebay- und Amazon-Händler dabei, ihren eigenes Internetangebot im Hinblick auf die Abmahnsicherheit zu optimieren. Genannt werden 503 Gründe, die den Anwälten zufolge gängige Auslöser für Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände sind.

Die Aufzählung reicht von vermeintlich fehlerhaften Formen und Inhalten der Allgemeinen Geschäftbedingungen über Verstöße gegen Datenschutz-Richtlinien, irreguläre Impressen, intransparente Preisangaben bis hin zu urheberrechtlichen Verstößen. Daneben kann es beispielsweise zu Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung oder Abweichungen von den Compliance-Vorgaben für Widerruf und Rückgabe kommen.

Zur den Abmahngründen geht es hier entlang.


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