Monitor-Größe muss in Zentimeter angegeben werden

Abmahner beißt auf Granit: Größenangabe in Zoll ist Bagatell-Verstoß

07.05.2010 | Redakteur: Katrin Hofmann

Zoll-Angaben beispielsweise für Monitore sind gebräuchlich, allerdings nicht abmahnsicher. Darauf weist Iclear, Anbieter des gleichnamigen Internet-Abrechungssystems, vor dem Hintergrund eines Abmahn-Falles hin. Auch wenn die Richter im Rahmen eines aktuellen Urteils den Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben als Bagatelle bezeichneten und den Abmahner ausbremsten, sei es möglich, dass andere Entscheidungen zu Ungunsten der Anbieter ausfallen.

Die im 12. Jahrhundert in England entwickelte, dort Inch genannte, Maßeinheit Zoll hat sich zur Kennzeichnung von IT- und CE-Geräten fest etabliert. Zoll charakterisiert die Größe von Geräten oder Geräteklassen beziehungsweise Formfaktoren. Beispielsweise sind 3,5-Zoll-Festplatten-Laufwerke 100 Millimeter breit, was knapp vier Zoll entspricht. Die Konsumenten sind an die Maßeinheit Zoll gewöhnt und die Verwendung im Alltag ist gebräuchlich.

In Deutschland allerdings gilt das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) beziehungsweise die Einheitenverordnung (EinhV): Diese listen auf, welche gesetzlich festgelegten Einheiten verwendet werden dürfen. „Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr Größen nicht in gesetzlichen Einheiten angibt oder für die gesetzlichen Einheiten nicht die festgelegten Namen oder Einheitenzeichen verwendet. [...] Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden“, ist dazu in Paragraf 10 des EinhZeitG zu erfahren. Nach der Maßangabe Zoll sucht man in den Anlagen zum EinhV vergebens.

Weil dies „offenbar nur wenigen Online-Händlern bekannt ist“, seit Beginn dieses Jahres eine Sonderregelung zum Zoll nicht mehr gilt und die Abmahner schon aktiv geworden sind, weist der Anbieter des gleichnamigen Internet-Abrechungssystem Iclear nun darauf hin, was zu beachten ist.

Was Reseller tun können, um nicht ins Visier von Abmahnern zu geraten, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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