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20.01.09 -
In Kanzleien gab es in den vergangenen Monaten mehr Beratungsfälle, weil Hersteller oder Händler durch Mitbewerber wegen Verstößen gegen das ElektroG abgemahnt wurden. Verkaufsverbote und Bußgelder können die Folgen sein.
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Abmahngefahr für Importeure: Reseller haften für Verstöße gegen Registrierungspflichten des ElektroG
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Widerrufsrecht im Internet: Ausrutscher bei Widerrufsfristen vermeiden
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Wettbewerbsrecht: Abmahnmissbrauch beweisen
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