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Diese Frage beschäftigt derzeit viele Apple-Händler. Denn wer teurer anbietet, muss Umsatzverluste befürchten. Der Endkunde kann nicht wegen der Urheberrechtsabgabe belangt werden – ihm ist das Gezerre um Abgaben und Rücklagen egal.
Mögliche Nachforderungen von bis zu 200 Millionen Euro allein für die Jahre 2002 bis 2005 hatten die IT-Branche im vergangenen Jahr geschockt, als die Schiedsstelle für die Ansprüche der Zentralstelle für Private Überspielrechte (ZPÜ) 15 Euro pro PC festgelegt hatte. Das hätte ein Insolvenzrisiko insbesondere für kleinere Systembuilder bedeutet, aber auch für Distributoren, die beispielsweise PCs und Festplatten nach Deutschland importieren und keine entsprechende Risiko-Vorsorge treffen. Mit seinem Urteil vom 2. Oktober, das pauschale Urheberrechtsabgaben zumindest im Fall der VG Wort nach dem alten Urheberrechtsgesetz ablehnt, hat der Bundesgerichtshof die Lage etwas entspannt. Die geänderte Rechtslage seit Jahresbeginn hat aber wieder neue Unsicherheiten hervorgebracht.
Während viele Hersteller in der Folge das Risiko für möglicherweise anfallende Urheberrechtsabgaben auf ihre Kappe nehmen, lehnt Apple dies bislang ab. Da der Hersteller aus Irland liefert, sind Distributoren und größere Händler, die direkt bei Apple kaufen, im rechtlichen Sinne Importeure und damit im Zweifelsfall diejenigen, die für die Abgabe gerade stehen müssen.
Ingram Micro und Tech Data haben daher eine klare Entscheidung getroffen: seit dem 1. Oktober gibt es hier neue Preise für Apple-Computer sowie die beliebten Musikplayer. Aus den erhöhten Preisen bilden die beiden Broadliner Rücklagen, um sich gegen mögliche Forderungen der Urheberrechte-Inhaber und deren Rechteverwerter zu wappnen (Details siehe hier). Gravis will sich weiter an den Preisen des Apple-Online-Shops orientieren. Und Comline geht einen »Mittelweg«: Ipods, die nur in geringen Stückzahlen von Comline gehandelt werden, kalkuliert der Apple-Distributor mit einem Aufschlag, die zahlen- und umsatzmäßig viel wichtigeren Rechner dagegen nicht. (UPDATE: Apple hat das Risiko für UHG-Abgaben inzwischen übernommen, die Aufschläge der Distributoren wurden daraufhin zurückgenommen, Details siehe hier.)
Comline-Geschäftsführer Harald Rapp teilte am 30. September per Rundschreiben an die Händler »aus gegebenem Anlass« mit, dass Comline die Preiskalkulation für »Apple CPUs« – sprich: Rechner – zum 1. Oktober nicht grundsätzlich ändern werde, bis auf einige individuelle Anpassungen. Gegenüber IT-BUSINESS betonte Rapp, dass man in Sachen Urheberrechtsabgabe zu unterschiedlichen Bewertungen des Sachverhaltes kommen könne. Für Comline gelte: »Wir sind nach sorgfältiger Analyse zu dem Schluss gekommen, dass derzeit keine Notwendigkeit für einen Risikoaufschlag bei Apple-Computern besteht, da das Risiko aus unserer Sicht durch die von uns ergriffenen Maßnahmen abzupuffern ist.«
Somit sieht er auch sein Unternehmen in Sachen Risikovorsorge auf der »sicheren Seite« und versichert: »Wir haben diese Entscheidung nicht getroffen, um uns kurzfristig einen Vorteil gegenüber unseren Mitbewerbern zu verschaffen, sondern um dem Fachhandelskanal zu ermöglichen, sein Geschäft mit Apple-Rechnern weiterhin zu konkurrenzfähigen Preisen zu betreiben.«
Lesen Sie auf der kommenden Seite, welch überraschend klare Aussagen Apple gegenüber seinen Distributoren und großen Händlern macht und warum Händler keine Besserung der Situation erwarten können.
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