Ein weiteres Problem: Neben der ZPÜ, die über Rechte an »bewegten« Werken (Audio, Video) verhandelt, kochen VG Wort und VG Bild-Kunst ihr eigenes Süppchen, da sie sich die Zuständigkeit für »stehende« Werke (Texte, Fotos und ähnliches) nicht aus der Hand nehmen lassen wollen. Deren Forderungen kommen auf die Abgaben an die ZPÜ noch obendrauf. Aber auch hier ist man skeptisch, bald zu Ergebnissen zu kommen. so teilt die VG Wort auf Anfrage von IT-BUSINESS mit: »Die Verwertungsgesellschaften sind in intensiven Verhandlungen mit der Industrie (BITKOM, ZVEI und IM) über die Höhe der angemessenen Vergütung nach neuem Recht, die Vorstellungen sind allerdings noch weit von einander entfernt.«
Vielmehr verweist man auf das anstehende Verfahren nach dem neuen Gesetz: »Eine Bezifferung der Vergütungshöhe ist derzeit nicht möglich. Die Verwertungsgesellschaften können Tarife erst aufstellen, wenn nach Anrufung der Schiedsstelle beim DPMA empirische Untersuchungen über die Nutzungsgewohnheiten vorliegen (§ 13a des Wahrnehmungsgesetzes).«
Nun befürchtet die Branche Wettbewerbsverzerrungen – zum einen durch grenzüberschreiteden Handel, zum anderen durch schwarze Schafe in der Branche, die Geräte in den Markt bringen, ohne die Urheberrechtsabgaben abzuführen und dies über Firmen, die nur zeitweise bestehen, verschleiern wollen.
Insbesondere solche Fälle sind auch für den Handel riskant: denn wie bei der Mehrwertsteuer ist auch bei den Urheberrechtsabgaben die gesamte Handelskette haftbar. Ist also der Vorlieferant die Abgabe schuldig geblieben und für den deutschen Staat nicht mehr greifbar, dann kann bei dessen Abnehmer kassiert werden. Nur der Endkunde ist freigestellt.
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