Novelle des Urheberrechts lässt Streit eskalieren
ZPÜ will Ipods 190 Euro teurer machen
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Die seit Jahresbeginn geltende Gesetzesänderung lässt den Streit um die Urheberrechtsabgabe weiter anschwellen. Wie das Beispiel von Apples Ipod zeigt, sind auch Händler direkt betroffen, nicht nur Hersteller und Distributoren.
Gerade bei Apple-Produkten ist die Lage fatal: der Hersteller liefert nicht in Deutschland aus, sondern von seinem europäischen Lager im irischen Cork. Demnach ist nicht Apple der Importeur, sondern Distributoren und große Händler, die direkt beziehen. In der Vergangenheit hatte Apple sich mit ihnen darauf geeinigt, die Urheberrechtsabgabe zu melden und zu entrichten. Apple selbst sowie die Distributoren und großen Händler wollten sich zu dem laufenden Fall nicht äußern. Nach IT-BUSINESS vorliegenden Informationen hat aber Apple diese Vereinbarungen zum 31.12.2007 gekündigt.
Kein Wunder: derzeit ist absolut unkalkulierbar, was letztendlich an Urheberrechtsabgaben zu entrichten ist. Nicht einmal die ZPÜ selbst wollte auf Anfrage Zahlen nennen, mit Verweis auf laufende Verhandlungen. Bei Produkten, die bislang schon der Vergütungspflicht nach dem Urheberrecht unterlagen, gelten die bisherigen Sätze fort, bis neue Vereinbarungen zwischen Rechte-Inhabern und der IT-/CE-Industrie ausgehandelt sind.
Absolute Grauzone
Das Problem sind jene Produkte, die bislang nicht erfasst waren, aber nun abgabepflichtig wurden, beispielsweise Festplatten,
Was auf Festplatten zukommen könnte ...
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