ABGABEN FÜR DAS URHEBERRECHT


Nein, das ist kein verspäteter Aprilscherz. Bei Set-Top-Boxen- und PC-Herstellern sowie deren Verbänden meldet sich derzeit die TWF, um Verhandlungen in Sachen Urheberrechtsabgabe aufzunehmen. Denn jetzt wollen auch die Hersteller der TV-Werbespots abkassieren.
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Die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ hat wie erwartet die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf PCs veröffentlicht. Laut Bitkom jedoch herrscht nach wie vor grundsätzlich Uneinigkeit über die Abgaben auf integrierbare Brenner. Wer nicht zahlen will, kann laut Verband den Tarifen auch widersprechen. Das könnte letztlich auf einen Musterprozess hinauslaufen.
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Mit einem salomonischen Urteil hat das Oberlandesgericht München den Streit zwischen Computer-Herstellern und den Verwertungsgesellschaften in geordnete Bahnen gelenkt. Assemblierer, die noch bis Montag um Mitternacht dem Zitco beitreten, können davon profitieren.
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Blu-ray-Rohlinge, CD- und DVD-Medien werden nach Meinung des Branchenverbandes Informationskreis Aufnahmemedien (IM) weiterhin überproportional stark mit Urheberrechts-Abgaben belegt werden. Der Verband will aufgrund mehrerer Fehler im Schiedsstellen-Verfahren kommende Woche gegen die Forderungen der Rechteverwerter vor Gericht ziehen.
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ALLGEMEIN


Die Rundfunkgebühr wurde von den Ministerpräsidenten am Mittwoch überraschend schnellneu geregelt. Die Politiker legten schon einige Details fest, darunter die Höhe der Gebühr für Betriebe – die zum Teil erheblich steigt.
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Drei Jahre nach Einführung der Rundfunkgebühr für Internet-PCs diskutieren die Ministerpräsidenten die Neuregelung – mit möglicherweise verheerenden Folgen für Betriebe und Handy-Besitzer.
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Das Hin und Her der Urteile bezüglich der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs nimmt kein Ende. Beim Verwaltungsgericht Schleswig konnte nun wieder ein Unternehmen punkten. Die Schleswiger Richter sehen einen gewerblichen Rechner nicht typischerweise als „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ an.
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Im Tauziehen der Hardware-Anbieter und Verwertungsgesellschaft über die Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien deutet sich ein Kompromiss bei USB-Sticks und Speicherkarten an. Allerdings sind die Verhandlungspartner unterschiedlicher Ansicht darüber, ob die erzielte Einigung als Durchbruch bezeichnet werden kann, oder vorerst die noch ausstehenden Gespräche abgewartet werden sollten.
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