04.04.2007 | Redakteur: Katharina Krieg

In den vergangenen Monaten nutzte die BUG AG das Wettbewerbsrecht, um gegen ihre Konkurrenz im Online-Handel vorzugehen. Wegen der großen Zahl an Abmahnungen musste sich das Unternehmen dem Vorwurf stellen, sich finanziell bereichern zu wollen und hat jetzt vom Münchener Landgericht einen Dämpfer bekommen.
Verhandelt wurde vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts München I am Dienstag der Fall eines eBay-Händlers. Ihm war wegen falscher Angaben zur Widerrufsfrist eine Abmahnung der BUG AG ins Haus geflattert. Vertreten wurde er durch den Rechtsanwalt Fritz Schäfer, der zahlreiche weitere Händler berät, die Post von der BUG AG bekamen.
Für ihn steckt hinter den Abmahnungen kein wettbewerbsrechtliches, sondern vielmehr ein finanzielles Interesse. Das Gericht bestärkte ihn gestern in diesem Vorwurf und entschied, dass es sich um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen mit einem Gebührenerzielungsinteresse handle.
Eine ähnliche Entscheidung fällte das Münchener Landgericht bereits bei Abmahnungen, die MediaMarkt an seine Händler-Konkurrenz verschickt hatte. Damals wurde das Urteil allerdings durch das Oberlandesgericht München wieder aufgehoben.
Es sieht nicht danach aus, als würde die BUG AG in ihrer Vorgehensweise bald endgültig gestoppt, denn auch Amazon-Händler sahen sich in jüngster Vergangenheit mit Abmahnungen konfrontiert – ebenfalls wegen der angeblich falschen Widerrufsfrist.
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