Verträge mit Lieferanten und Kunden harmonisieren

Schlechtes Vertragsmanagement gefährdet den Unternehmenswert

15.01.2010 | Autor / Redakteur: Rechtsanwalt Jürgen Beckers / Katrin Hofmann

Unterschriften unter unausgereiften Verträgen können zum rechtlichen Bumerang werden.

Verträge mit Lieferanten und Kunden enthalten eine Vielzahl von Stolperfallen. Große und kleine Systemhäuser sollten bei der Ausgestaltung ein hohes Maß an Sorgfalt an den Tag legen, um Unstimmigkeiten effektiv vorzubeugen und den Unternehmenswert nachhaltig steigern zu können.

Wie lassen sich bei der Vielzahl der Geschäftsbeziehungen, die Systemhäuser zu Software-Entwicklern, Herstellern, sonstigen Lieferanten und ihren Kunden haben, Verträge so harmonisieren, dass die Risiken kalkulierbar sind und den Firmenwert nicht negativ beeinflussen? Was kann der Dienstleister tun, um Vorsorge zu treffen? Es existieren Möglichkeiten, Einkaufs- mit den Verkaufsbedingungen zu harmonisieren. Aber das ist oft leichter gesagt als getan.

Riskante Altlasten vermeiden

Das professionelle Management vertraglicher Risiken in der Lieferkette von Fachhändlern verschafft einen höheren Firmenwert und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Banken und potenziellen Käufern. Darüber hinaus verbessern sich die Kunden- und Lieferantenbeziehungen durch Konfliktvermeidung.

Es ist wichtig, sich möglichst frühzeitig dieses Themas anzunehmen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Systemhaus rechtlich riskante Altlasten lange Zeit mit sich herumträgt, die später nur schwer und meist nur mit erheblichem Aufwand zu bereinigen sind. Systemhäuser mit starker Marktposition sind in der Lage, bei Lieferanten und Kunden im Wesentlichen eigene Vertragsbedingungen durchzusetzen.

Für eine Harmonisierung der Ein- und Verkaufsbedingungen müssen zunächst Standards für die Beschaffungs- und Lieferprozesse definiert werden, bei denen auch Themen wie Rechte-Erwerb, Geheimhaltungspflichten, Qualitätsvorgaben und -kontrollen, Rechte und Pflichten bei Leistungsstörungen, Verfahren zur Nacherfüllung bei Nicht- oder Schlechterfüllung, Vertragslaufzeiten sowie die Folgen der jeweiligen Vertragsbeendigung in ein stimmiges Konzept zu bringen sind. Solche Standards müssen mit dem nötigen Augenmaß definiert werden, um Akzeptanz beim Vertragspartner zu erwirken. Ansonsten sind sie nicht umsetzbar.

Welche Tipps zur Harmonisierung der Verträge Jürgen Beckers außerdem gibt und welches Vorgehen er in puncto Einweisung der Mitarbeiter empfiehlt, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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