Cloud-Modelle und deren lizenzrechtliche Besonderheiten im Detail

Lizenzmanagement in der Cloud

24.05.12 | Autor / Redakteur: Dr. Bernhard Schweitzer, Director Services Insight Deutschland / Florian Karlstetter

Lizenzmanagement in der Cloud und wie man mögliche Stolpersteine umgeht.
Lizenzmanagement in der Cloud und wie man mögliche Stolpersteine umgeht. (© V. Yakobchuk - Fotolia.com)

Cloud Computing bietet IT-Verantwortlichen deutlich mehr Freiheit bei der Auswahl von Services und Anbietern. Es ist bedarfsgerecht, kosteneffizient und anwenderorientiert ausgerichtet. Soviel zur Theorie: Die Wahrheit ist, dass die Benefits einer Cloud-Lösung zwar durchaus gegeben sind; die Komplexität vor allem im Umfeld des Lizenzmanagements steigt.

Während der Nutzer innerhalb der Public Cloud nur wenige Berührungspunkte mit dem eigentlichen Lizenzmanagement hat, ist die Verwaltung von Lizenzen in der Private Cloud sowie in Hybridlandschaften mitunter kompliziert. In diesen Umgebungen gilt es, IT-Infrastrukturen und Lizenzen technisch und strategisch zu planen und umzusetzen.

Die Cloud-Modelle und deren lizenzrechtliche Besonderheiten im Detail

Bei der Public Cloud handelt es sich um eine öffentliche Cloud-Umgebung, die entweder vom Hersteller direkt, oder von Service Providern betrieben wird. Der Zugriff erfolgt meist über das Internet. Unternehmen können aus verschiedenen Angeboten die für sie passende Lösung wählen. Auf variabler, nutzungsabhängiger Basis stellt eine Public Cloud eine Auswahl standardisierter Anwendungen und Infrastruktur-Services zur Verfügung.

Lizenzrechtlich ist zunächst zu ermitteln, welche Lizenzen beziehungsweise Lizenzverträge im Unternehmen verbleiben und wie diese weiterhin verwendet werden dürfen. Nicht jede Lizenz und jeder Vertrag lassen eine Nutzung in einer Public Cloud zu. Ist das ermittelt und wurde es vertraglich eindeutig geregelt, gibt das Unternehmen in der Public Cloud die Verantwortung für die Lizenzierung an den Hersteller ab.

Kompliziert wird es aus lizenzrechtlicher Sicht dann, wenn Public Cloud Dienste von Service Providern, die nicht gleichzeitig Hersteller sind, angeboten werden. Hier müssen die Vertragskonstellationen mit dem Anbieter hinsichtlich der Verantwortlichkeiten geprüft werden. Der Kunde sollte sich deshalb im Voraus vergewissern, dass sein Service Anbieter die Services in einem vom Hersteller zugelassenen Lizenzierungsmodell anbietet.

Die Private Cloud bezeichnet in der Regel eine Infrastruktur-Umgebung, die exklusiv für das Kundenunternehmen aufgebaut und implementiert wird. Dieses Modell lässt sich individuell an die Bedürfnisse der Unternehmens-IT anpassen. Lizenzverträge sind in diesem Modell auf die Möglichkeit einer Beistellung von Lizenzen für den Serviceerbringer zu prüfen, da das nicht in allen Fällen zulässig ist.

Generell unterliegt die Nutzung von Software in der Private Cloud dem gängigen Lizenzrecht. Unternehmen sind daher in der Verantwortung diese in Eigenregie zu managen. Auch hier gilt: Jede Nutzung fordert eine Lizenz. Einer von vielen Stolpersteinen liegt beispielsweise im Bereich der Servervirtualisierung, die häufig für den Aufbau und den Betrieb von Private Cloud-Umgebungen genutzt wird.

Das Lizenzmanagement wird an dieser Stelle komplexer, da neben der virtuellen Software auch die unterlegte Hardware lizenzrechtlich berücksichtigt werden muss. Problematisch dabei: Die technologischen Entwicklungen eilen den Lizenzmodellen voraus. Die tatsächliche Nutzung der Lizenzen stimmt oftmals wenig mit den Bestimmungen der Hersteller überein. Zudem ist zu bemerken, dass die Vorteile einer solchen Lösung natürlich gegeben sind, aber nicht unbedingt in der Ersparnis von Lizenzkosten liegen.

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Der Lastenausgleich zwischen mehreren Servern beispielsweise: Wenn ein System aus zwei virtuellen, sowie zwei realen Servern besteht und nur eine Maschine ausfällt, reichen die vorhandenen Lizenzen unter Umständen nicht mehr aus. Es entsteht ein, wenn auch nur temporäres, Lizenzproblem. Solche Extremsituationen müssen in der Planung berücksichtigt und im Einsatz gegebenenfalls nachjustiert werden.

In diesem Szenario kommt durch den Serviceerbringer eine weitere Komponente hinzu. Reportingpflichten sind erfahrungsgemäß nicht hinreichend geregelt, so dass die notwendigen Daten für eine Bestimmung der Lizenzierungssituation nur schwer zu ermitteln sind.

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