26.04.2011 | Redakteur: Katrin Hofmann
Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) mahnt Unternehmen, sich bei ihrem Rechnungs- und Mahnwesen nicht allein auf die anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zu verlassen.
Die EU-Richtlinie „2000/35/EG“ soll die Zahlungsfristen im B2B-Geschäft und zwischen Behörden und Firmen vereinheitlichen: sowohl bei Waren-Lieferungen als auch im Dienstleistungsgeschäft. Bis 16. März 2013 muss sie von den Verbundstaaten der Europäischen Union (EU) in nationales Recht umgesetzt werden.
Konkret ist vorgesehen, dass öffentliche Stellen regulär innerhalb von 30, im Ausnahmefall innerhalb von 60 Tagen zu zahlen haben und Unternehmenskunden innerhalb von 60 Tagen. Längere Zahlungszeiträume dürfen Firmen untereinander frei vereinbaren, sofern dies nicht grob nachteilig für den Gläubiger ist. Wird das Zahlungsziel dennoch überschritten, dürfen Gläubiger automatisch Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten verlangen und eine Pauschale für die „Beitreibungskosten“ in Höhe von 40 Euro berechnen.
Mit den Regelungen will die EU unter anderem mehr Klarheit in die Regeln zum Zahlungsverzug bringen, von Zahlungsverzug abschrecken und den grenzüberschreitenden Handel erleichtern.
Dennoch, so die Überzeugung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), sollten Firmen auch künftig ihre betriebsinternen Vorkehrungen gegen säumige Kunden als unerlässlich betrachten. BVBC-Präsident Hans-Joachim Klein verweist auf die Notwendigkeit eines aktiven, systematischen Rechnungs- und Forderungs-Managements als Grundvoraussetzung für problemlose Kundenbeziehungen. Besonders mittelständische Gläubiger agierten aber in der Praxis inkonsequent: so gegenüber Stammkunden, denen mit größerer Nachgiebigkeit begegnet werde. Die Folge laut BVBC: Während noch Forderungen ausstehen, werden weiterhin neue Leistungen erbracht. Doch auch angestammte Geschäftspartner sollten keine Sonderbehandlung genießen, rät der Verband.
„Viele Gläubiger bieten ihren Schuldnern willkommene Anlässe für Zahlungsverzögerungen“, so Klein. Schon die Art der Rechnungsstellung beeinflusse den Zahlungseingang maßgeblich. Alle Rechnungen sollten frühestmöglich erstellt und versandt werden. Bei der Fälligkeitsfrist seien Formulierungen wie „30 Tage netto“ zu vermeiden. Für die Fälligkeit sei vielmehr ein konkretes Datum zu nennen, beispielsweise „fällig am 15.7.2011 mit Valuta auf unserem Konto“. Auch sollten Rechnungen klar, verständlich und fehlerfrei sein. So ließen sich viele Reklamationen von vornherein vermeiden und Forderungen schneller realisieren.


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