Ein Distributionsvertrag ist im IT-Channel üblicherweise eine Vereinbarung zwischen dem Hersteller eines Produkts und einem Großhändler, dem Distributor, über den Vertrieb der vom Hersteller produzierten Ware an den Fachhandel.
Diese Vereinbarung wird meist auf ein bestimmtes Vertriebsgebiet, wie Deutschland oder die Regionen DACH bzw. EMEA beschränkt. In seltenen Fällen schließt der Hersteller den Distributionsvertrag auch als Exklusiv-Vereinbarung mit dem Distributor, der somit keine Konkurrenz im IT-Channel fürchten muss.
Vertragsbestandteile sind sowohl Logistik-Dienstleistungen, die der Distributor erbringt, aber auch häufig weitere Services, wie die Rücknahme von defekten Produkten und die damit zusammenhängende RMA-Abwicklung (Return Manufacturing Authorization). Ein Value Added Distributor (VAD) wird häufig auch mit Themen wie Marketing, Fachhändler-Rekrutierung und -Schulung sowie First oder Second Level Support betraut.
Mitunter wird ein Distributionsvertrag auch zwischen Hersteller und Fachhändler, Distributor und Fachhändler oder Fachhändler und Fachhändler geschlossen. Dann ist häufig von Subdistribution die Rede.