Studie von Trusted Shops

Widerstand gegen Abmahnungen rentiert sich

18.04.2007 | Redakteur: Katrin Hofmann

Die Experten von Trusted Shops aus Köln nahmen die Abmahnpraxis unter die Lupe.

Online-Händler, die sich gegen ins Haus flatternde Abmahnpost auflehnen, können in der Regel wenigstens Teilsiege erringen. Das ist ein Ergebnis einer Umfrage von Trusted Shops. Kompromiss-Angebote sind erfolgreiche Hilfen, um der Bezahlfalle zu entgehen.

Abmahnungen gehören für Online-Händler zum Alltag. Durchschnittlich hat jeder der 679 befragten Webshop-Betreiber bereits zwei ungeliebte Briefe erhalten. Nach den Ergebnissen der Untersuchung von Trusted Shops lohnt es sich aber, gegen die nervenaufreibende Post vorzugehen. Shop-Inhaber, die sich wehren, können in der Regel die Abmahnung zumindest teilweise abweisen.

Am erfolgreichsten sind Händler, die dem Abmahner einen Kompromiss vorschlagen. In 24 Prozent der Fälle, in denen die Befragten sich derart gegen die Abmahnpost sträubten, hat der Gegner Änderungen der Unterlassungserklärung akzeptiert. Bei 22 Prozent der Abmahnungen wurde auf einen Vorschlag zur Kostenreduzierung eingegangen. Oft wurde die Abmahnung sogar komplett zurückgenommen (19 Prozent). In zwölf Prozent der Fälle gaben Richter dem Abgemahnten Recht. Lediglich 13 Prozent der Widerständler mussten den Ring geschlagen verlassen. Zehn Prozent erklärten, dass ein laufendes Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.

Existenznot durch Kosten

Trotz dieser Siege, die sich im Kampf gegen die Abmahner erringen lassen, hat die Hälfte der Untersuchungsteilnehmer bislang bereits mehr als 1.500 Euro Abmahnkosten bezahlt. Einzelne Händler (sechs Prozent) mussten schon zwischen 10.000 bis 40.000 Euro berappen. 40 Prozent der Betriebe sehen sich durch solche Kosten in ihrer Existenz bedroht.

Für diese Ängste verantwortlich sind nach Angaben von Trusted Shops »wenige Händler und Vereine«, auf die überdurchschnittlich viele Abmahnungen zurückgehen. Der Erhebung des Dienstleisters zufolge steht die Elektronikkette Media Markt mit 18 Prozent der Abmahnungen an der Spitze. An zweiter Stelle folgt mit zwölf Prozent der mittlerweile aufgelöste Verein »Ehrlich währt am längsten«. Den dritten Platz der abmahnfreudigsten Unternehmen belegt BUG Computer. Weitere Abmahner sind für 61 Prozent der Briefe verantwortlich.

Die zehn häufigsten Abmahngründe (Mehrfachantworten möglich)

  • Widerrufsrecht: zwei Wochen statt einen Monat Frist (12%)
  • Markenrechtsverletzung (8%)
  • Preisangaben: Hinweis auf Mehrwertsteuer und Versandkosten nicht korrekt (7%)
  • Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben (7%)
  • Urheberrechtsverletzung wie fremde Produktfotos (6%)
  • AGB: Erfüllungsort- oder Gerichtsstandsklausel bei Verbrauchern (5%)
  • Widerrufsrecht: »unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen« (5%)
  • UVP (unverbindliche Preisempfehlung): Abkürzung nicht erklärt (5%)
  • AGB: Untersuchungspflicht auf Mängel binnen zwei Wochen (4%)
  • Gewährleistung: unzulässige Einschränkungen oder Ausschluss (4%)


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