23.09.2009 | Redakteur: Katrin Hofmann
Mit der bestehenden Kundenbasis zusätzlichen Umsatz generieren: Diese Strategie fahren U-S-C zufolge derzeit Software-Hersteller. Der Münchner Gebrauchtsoftware-Händler spricht dabei von einem „Geschäft mit der Angst“. Gleichzeitig springt U-S-C zumindest teilweise selbst auf den Marketingzug auf und grenzt sich von Hersteller-Partnern ab.
Verunsichern Hersteller ihre Bestandskunden, indem sie sie wegen möglicher Mängel ihrer Softwarelizenz-Bestände anschreiben? Oder gehört die Warnung vor Gefahren zum üblichen Marketing-Repertoire, ist keineswegs unüblich? Der Münchner Gebrauchtsoftware-Händler U-S-C jedenfalls ist davon überzeugt, dass die aktuellen Kampagnen der Software-Hersteller einen „verzweifelten“ Versuch darstellen, zusätzliche Umsätze zu generieren.
U-S-C verweist unter anderem auf eine Kampagne der Business Software Alliance (BSA), die Ziele der Softwarebranche vertritt. Der Verband präsentiert einen Webfilm auf der Homepage der Organisation, der das Gespräch einer Angestellten mit ihrem Vorgesetzten zum Inhalt hat, und der – nachdem das Begehren der Untergebenen schroff abgewiesen wurde – zu dem Schluss kommt: „Es gibt gute Gründe, illegale Software zu melden“. Die BSA fordert damit implizit frustrierte Arbeitnehmer auf, quasi als Rache am Chef Informationen über Verstöße des Arbeitgebers bei der Software-Lizenzierung an den Verband weiterzuleiten.
„Ungeachtet der Frage, wie die Absolution von Denunziantentum durch einen unzufriedenen oder entlassenen Mitarbeiter einzustufen ist“, warnt auch U-S-C vor einer „Unterlizenzierung”, die alles andere als ein Kavaliersdelikt sei. Gleichzeitig nennt der Used-Software-Anbieter Zahlen der BSA, die wöchentlich 100 Hinweise von Einzelpersonen zu illegaler Software erhalte. Eine Unterlizenzierung – selbst wenn sie ein Versehen ist – könne „ungeahnte Schadenersatzforderungen“ nach sich ziehen.
Eine Lösung bei bestehenden Unsicherheiten liegt U-S-C zufolge in der Beratung durch einen „unabhängigen Lizenzgutachter“. Freie Software-Händler könnten unter anderem auch günstige gebrauchte Software beschaffen, sofern nach der Überprüfung tatsächlich eine Nachlizenzierung nötig sei. „Die ist meist wesentlich billiger als die Vorschläge der Standard-Software-Lieferanten, die als Partner der Hersteller deren Vertriebsvorgaben verpflichtet sind“, wirbt U-S-C für das eigene Angebot und dürfte damit die Wettbewerbssituation zwischen Gebrauchtsoftware- und Neuware-Anbietern verschärfen.
Neben der BSA-Kampagne berichtet U-S-C von der Aktion „eines“ Herstellers. Dieser würde seine Bestandskunden mit einem mehrseitigen Schreiben auffordern, die Nutzung ihrer Softwareprodukte exakt aufzuzeigen, weil sie dazu verpflichtet seien. Die dabei „teilweise“ aufgestellte Behauptung, dass eine Lizenzberatung nur von einem Hersteller-zertifizierten Berater oder vom Hersteller selbst ausgeführt werden dürfe, sei falsch. Jeder unabhängige Lizenzgutachter, der Gutachten gemäß ISO/IEC 19770/1 erstellen darf, sei dazu legitimiert.
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