Ministerpräsidenten bringen neues Gebührenmodell auf den Weg

2013: Von der GEZ-Gebühr zur Rundfunkabgabe

17.12.2010 | Redakteur: Harry Jacob

Was einmal als Radio- und Fernseh-Gebühr begann, wird bald in eine allgemeine Rundfunkabgabe verwandelt.

Statt der geräteabhängigen Gebühr für Radio- und Fernsehempfänger sollen Bürger und Unternehmer künftig eine Abgabe nach Haushalten und Betriebsstätten leisten. Bei der finalen Fassung der Änderung kamen die Ministerpräsidenten der Wirtschaft noch einmal entgegen.

Im Oktober haben sich die Ministerpräsidenten darauf verständigt, dass die Rundfunkgebühr, die bislang geräteabhängig bezahlt werden muss, ab 2013 umgestellt werden soll. Am 15. Dezember unterzeichneten die Amtsträger den 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag, der die geplante Neuregelung festschreibt. Nun müssen alle 16 Länderparlamente den Vertrag noch absegnen, dann kann die Reform in Kraft treten.

Die Reform war lange überfällig, denn die seit 2007 geltende Regelung, dass auch für internetfähige PCs und Smartphones Rundfunkgebühren fällig sein sollten, hatte zu zahlreichen Prozessen geführt. Die Urteile sprachen sich mal für, mal gegen die Rechtmäßigkeit der Gebühr aus. Die abschließende Entscheidung fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kurz nachdem sich die Ministerpräsidenten sich auf die Änderung des Gebührenmodells verständigt hatten.

Die Richter urteilten: Die Rundfunkgebühr für internetfähige Geräte ist zulässig. Entscheidend für die Gebührenerhebung sei nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte, sondern die gleiche Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Geräte. Damit bestätigten sie die Reform, die darauf basiert, dass in Haushalten und Betrieben inzwischen fast ausnahmslos Internet-Zugänge zu finden sind.

Neue Berechnungsgrundlage

Für Unternehmer heißt das neue Modell, dass die Gebühr künftig nach der Zahl der Betriebsstätten und gestaffelt nach Anzahl der dort Beschäftigten berechnet wird. Details dazu finden Sie in unserem Artikel „So viel bezahlen Sie als Unternehmer ab 2013 an die GEZ“.

Bei der zu berücksichtigen Anzahl der Mitarbeiter zählen nur die sozialversicherungspflichtig versicherten Angestellten. Der Unternehmer selbst sowie geringfügig Beschäftigte („400-Euro-Kräfte“) bleiben unberücksichtigt. Gegenüber dem Entwurf vom Oktober wurde zudem noch festgelegt, dass auch die Auszubildenden nicht mitgezählt werden. Wie viel Sie ab 2013 zu zahlen haben, können Sie mit dem GEZ-Gebührenrechner von IT-BUSINESS checken.

Der Gebührenrechner geht davon aus, dass die Rundfunkabgabe sich nicht ändert. So haben es die Ministerpräsidenten angekündigt. Doch das ist lediglich eine politische Willensbekundung, die insbesondere an die Adresse der Gebührenempfänger, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerichtet ist, sparsam zu sein. Festgelegt wird die Höhe der Gebühren von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkgebühren) für jeweils vier Jahre.

Die nächste Gebührenperiode beginnt ebenfalls 2013. Die Ministerpräsidenten gehen davon aus, dass bei gleichbleibenden Gebührensätzen trotz des Modellwechsels keine höheren Einnahmen erzielt werden. Dies soll jedoch durch die KEF frühzeitig geprüft werden. Sollte sich zeigen, dass das Gebührenvolumen zunimmt – beispielsweise weil bisherige Schwarzseher dann ebenfalls zur Kasse gebeten werden –, könnten schon 2015 die Sätze gesenkt werden.

Was halten Sie von der Neuordnung der Rundfunkgebühr und dem neuen Berechnungsmodell für Betriebe? Diskutieren Sie mit im Forum von IT-BUSINESS!


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