09.06.2010 | Redakteur: Harry Jacob
Die Rundfunkgebühr wurde von den Ministerpräsidenten am Mittwoch überraschend schnell neu geregelt. Die Politiker legten schon einige Details fest, darunter die Höhe der Gebühr für Betriebe – die zum Teil erheblich steigt.
Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hatte vor fünf Wochen ein Gutachten zur Reform der Rundfunkgebühren vorgelegt, das als zentralen Bestandteil die Umstellung von einer gerätebezogenen Abgabe auf eine Gebühr nach Haushalten und Betriebsstätten propagierte. Dem schlossen sich die Ministerpräsidenten, die am Mittwoch in der Rundfunkkommission zusammen kamen, weitgehend an. Nach nur zweieinhalb Stunden waren sie sich einig. Zum Jahresbeginn 2013 soll die Reform in Kraft treten.
Haushalte werden demnach weiterhin die aktuelle Fernsehgebühr von 17,98 Euro berappen, die reduzierte Radio-Gebühr entfällt. Für Betriebe gilt ab 2013 ein Staffelmodell nach der Zahl der Beschäftigten, das folgende Sätze vorsieht:
Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten, dass die berufliche Nutzung eines Empfangsgeräts im Arbeitszimmer innerhalb einer privaten Wohnung nicht beitragspflichtig ist.
Für Betriebe heißt das in der Praxis: Selbstständige und kleine Unternehmen werden entlastet, Firmen mit fünf und mehr Beschäftigten müssen dagegen mehr als die bisher fälligen 5,76 Euro pro Betriebsstätte bezahlen.
Die Beschlüsse der Rundfunkkommission wurden in einem Eckpunktepapier zusammengefasst, das als Grundlage für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag dient. Der soll bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden, damit die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) genügend Zeit hat, die Arbeitsabläufe entsprechend umzustellen. Sie soll nämlich keineswegs abgeschafft werden, wie von vielen gefordert, sondern erhalten bleiben. Entfallen werden aber die Kontrollen der Wohnungen und Betriebe, um festzustellen, ob „zum Rundfunkempfang geeignete Geräte bereitgehalten werden“, wie das im Amtsdeutsch heißt.
Insbesondere der schnelle Wandel der IT-Landschaft und der internetfähigen Geräte hatte zuletzt für zahlreiche Prozesse gesorgt, die mit höchst unterschiedlichen Entscheidungen endeten. Auch damit soll es bald vorbei sein.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie die Forderungen der Wirtschaftsverbände bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.
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