10.01.2008 | Redakteur: Katrin Hofmann
Das neue Jahr bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich, auf die sich Firmen einstellen müssen. Kritiker bemängeln Teile aller drei der wichtigsten in Kraft getretenen Gesetzesänderungen oder fordern darauf aufbauende präzisierende Regelungen.
Die Unternehmenssteuerreform, das neue Urheberrecht und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Kritiklos ist keine dieser Gesetzesänderungen am 1. Januar in Kraft getreten. So fordert der Branchenverband Bitkom, dass Telekommunikations-Anbieter, die entsprechend dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung künftig Telefongespräche sechs Monate lang speichern müssen, für den daraus entstehenden Aufwand entschädigt werden sollten. Nach Schätzung des Branchenverbandes entstehen den betroffenen Providern für die Anschaffung beispielsweise von Storage-Equipment Kosten in Höhe von 75 Millionen Euro.
Auch von Seiten der Bürger hagelt es nach wie vor Proteste gegen die Vorhaltung von Rufnummern, Dauer der Telefonate und Standortdaten – obwohl die Gespräche selbst nicht aufgezeichnet werden sollen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, hat am 31. Dezember 2007 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Verbunden damit ist der Antrag, das Gesetz bis zur Entscheidung außer Kraft zu setzen. Schadet doch die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht des Arbeitskreises der freiheitlichen Gesellschaft, verstoße gegen die Selbstbestimmung und gegen das Recht auf Privatsphäre.
Ebenso wird die Unternehmenssteuerreform von den Vertretern der ITK-Branche nicht uneingeschränkt gefeiert. Die Senkung der Steuersätze für die Betriebe von 38,6 auf 29,8 Prozent würde durch die Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage erkauft, urteilt der Bitkom.
Die ITK-Industrie treffe vor allem die beschlossene Senkung der Beitragsgrenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 150 Euro. Bewegliche Wirtschaftsgüter im Wert von 150 bis 1.000 Euro, beispielsweise Firmen-PCs, müssen demnach künftig linear als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben werden – auch wenn sie zwischenzeitlich aus dem Betrieb entfernt werden. Hersteller wie beispielsweise Fujitsu Siemens Computers gehen vor diesem Hintergrund in die kommunikative Offensive und bewerben ihre Miet- und Leasing-Angebote als Alternative.
Auch über die Abgaben auf Aufzeichnungsgeräte herrscht trotz Inkrafttreten des neuen Urheberrechtes nach wie vor keine endgültige Klarheit. Denn die Höhe der Abgaben auf IT-Geräte und Speichermedien wird in dem Gesetz – anders als bisher – nicht festgelegt. Ab sofort müssen die Verwertungsgesellschaften und Industrieverbände die Höhe der fälligen Pauschalvergütungen selbst aushandeln. Gemäß des »Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« soll für die Höhe von Vergütungen das Nutzerverhalten mittels empirischer Erhebungen zugrunde gelegt werden, nach dem sich auch bemisst, für welche Geräte Abgaben fällig werden. Sollte keine Einigung möglich sein, wird eine Schiedstelle eingeschaltet.
Zeitgleich wird vor den Gerichten über die Fälligkeit der Abgabe auf bestimmte Geräte heftigst gestritten. Einen Etappensieg konnten die Gegner von Urhebervergütungen auf Drucker im Dezember des vergangenen Jahres erringen: Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte den Abgaben auf die Printer eine Absage (IT-BUSINESS berichtete). Auch 2008 stehen weitere höchstrichterliche Entscheidungen aus: So wird sich der BGH voraussichtlich am 30. Januar zur Vergütungshöhe auf Multifunktionsgeräte äußern und sich Anfang Mai diesbezüglich mit Kopierstationen und PCs befassen. Für reichlich rechtlichen und politischen Zündstoff werden die Urheberrechtsabgaben also auch in Zukunft sorgen.
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