Teures Wettbewerbsrecht

EU-Gericht bestätigt Mega-Bußgeld gegen Microsoft

17.09.2007 | Redakteur: Stefan Riedl

Die Luxemburger Richter des EU-Gerichtes erster Instanz haben das Bußgeld gegen Microsoft bestätigt.

Das verhängte Mega-Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft wurde von einem europäischen Gericht bestätigt – ebenso wie fast alle Auflagen gegen den Konzern.

Software-Riese Microsoft musste eine schwere Niederlage im juristischen Tauziehen rund um wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der EU-Kommission hinnehmen. Das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg bestätigte das von der EU-Kommission verhängte Bußgeld gegen Microsoft in Höhe von 497 Millionen Euro. Ein Betrag, der auch Konzerne von Microsoft-Größe durchaus schmerzen dürfte. Später wurde eine weitere Strafzahlung in Höhe von 280,5 Millionen Euro verhängt, da Microsoft Auflagen zur Veröffentlichung von Daten nicht nachgekommen ist.

Im Vorfeld hatte die EU-Wettbewerbskommission dem Unternehmen Microsoft im März 2004 auferlegt, eine Windows-Version ohne Mediaplayer anzubieten und Schnittstelleninformationen des Windows-Server-Betriebssystems offen zu legen. Darüber hinaus verhängte die EU-Kommission als Wettbewerbshüterin eine Geldstrafe von 497 Millionen Euro. Diese Summe war die höchste, in der EU in einem Kartellverfahren verhängte Geldstrafe – weitaus höher als jedes Bußgeld, das die Kommission je gegenüber langjährigen Preisabsprachekartellen ausgesprochen hat. Noch im selben Jahr hat Microsoft die Anwälte eingeschaltet und Klage gegen diese Entscheidung eingereicht.

Die höchstinstanzlichen EU-Richter argumentierten, das Bußgeld sei rechtmäßig und angemessen, weil Microsoft de facto den Mediaplayer mit dem Betriebssystem Windows gekoppelt habe. Auch die Klage gegen verschiedene wettbewerbsrechtliche Auflagen der EU-Kommission wiesen die Richter zurück. Microsoft muss nun zudem der Konkurrenz technische Einzelheiten zur Schnittstellenbildung für die Server-Software offen legen.

Recht bekam Microsoft allerdings in der Frage nach der Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen durch einen unabhängigen Beauftragten. Dieser sollte von Microsoft bezahlt werden, dafür durfte der Softwarekonzern einen geeigneten Kandidaten selbst vorschlagen. Hierfür fehle die Rechtsgrundlage.

Wie es in dem Streit weiter geht, steht noch nicht fest. Zwei Monate hat der Konzern nun Zeit, um zu entscheiden, ob er Berufung einlegen will. Man werde zunächst die genaue Urteilsbegründung analysieren, kündigte der oberste Microsoft-Justiziar Brad Smith an. Er gab zu, dass die Entscheidung für Microsoft sehr enttäuschend gewesen sei. Man werde jedoch weiterhin zu Europa stehen, mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und sich weiter bemühen, alle geforderten Auflagen umzusetzen.


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