26.07.12 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Katrin Hofmann / Katrin Hofmann
Nachdem Apple vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bezüglich des Galaxy Tab 7.7 einen Teilsieg errungen hat, scheiterte der Konzern nun mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht München: Auch hier richtete sich Apples Ärger gegen Samsung.
Laut Medienberichten und einer Mitteilung der Nachrichtenagentur dpa unterlag Apple am Donnerstag, den 26. Juli, vor dem Oberlandesgericht (OLG) München dem Konkurrenten Samsung. Im Zentrum des Streits – Apple war vor dem OLG in Berufung gegangen, nachdem das Münchner Landgericht am Jahresanfang Apple nicht gefolgt war – stand demnach ein Patent mit der Nummer EP 2126678 B1. Dieses bezieht sich auf die Darstellung von Content auf Touchscreens, beispielsweise per Scrollen oder Drehen.
Nachdem das Landgericht München schon am Jahresbeginn geurteilt hatte, dass sowohl das Smartphone Galaxy Nexus als auch das Tablet Galaxy Tab 10.1N nicht gegen Patentrechte Apples verstoßen, schlossen sich die Richter des Oberlandesgerichts nun dieser Meinung an.
Erst dieser Tage hatte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt, dass das Galaxy Tab 10.1N keine Rechte von Apple verletze. Dagegen verhängte dasselbe Gericht ein Vertriebsverbot über das Galaxy Tab 7.7.
Hi Freunde v. mrstefanm60-creativ10.blogspot.com.
Kann mich leider nur immer wieder wiederholen!...
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