25.07.12 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Katrin Hofmann / Katrin Hofmann
Während das Galaxy Tab 10.1N von Samsung aus Sicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf das iPad nicht unerlaubt nachahmt, verletzt das Galaxy Tab 7.7 die Rechte von Apple. Die Richter haben deshalb ein Vertriebsverbot verhängt.
Der andauernde Zwist darüber, ob Samsungs Tablets dem iPad von Apple zu ähnlich sind, ist um eine Facette reicher. In einem Eilverfahren bezüglich der Tablet-Modelle Galaxy Tab 7.7 und 10.1N hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Entscheidungen gefällt, von denen eine zugunsten von Apple, die andere zugunsten von Samsung ausgefallen ist.
Zum einen urteilte das Gericht – ähnlich dem Landgericht München im Februar dieses Jahres -, dass das Samsung-Tablet der Modellvariante 10.1N das iPad weder unerlaubt nachahme noch so genannte „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“, an denen Apple die Rechte besitzt, verletzte. Das 10.1N hatte Samsung als Reaktion auf ein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland auf den Markt gebracht. Mittlerweile hat auch ein Bezirksgericht in Kalifornien geurteilt, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 dem iPad zu ähnlich sieht.
Bezüglich des Samsung Galaxy Tab 7.7 fiel die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf dagegen zugunsten von Apple aus. Das Galaxy Tab 7.7 ist „verboten“, so das Gericht. Es ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten das iPhone in unzulässiger Weise nach. Deshalb verhängte das OLG ein Vertriebsverbot für die Europäische Union gegen die koreanische Muttergesellschaft. Bereits am 24.10.2011 hatte das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter den Verkauf untersagt, so dass es hierzulande schon seitdem nicht mehr zu kaufen war. □
Dann sollten sich die Geschirrhersteller langsam warm anziehen. Ich habe hier ein Patent von...
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