Angst vor Kartellverfahren oder Abwanderung der Entwickler?

Apple lässt Cross-Compiler für App-Entwicklung zu

09.09.2010 | Redakteur: Harry Jacob

Apple kommt den App-Entwicklern entgegen – hatten sich zu viele der Android-Konkurrenz zugewandt?

Kurz nach dem Update des iPhone-Betriebssystems iOS auf die Version 4.1 hat Apple für Software-Entwickler einige Erleichterungen verkündet. Nun rätselt die Branche, was zu diesem unerwarteten Schritt geführt hat.

Anfang des Jahres hatte Apple den Streit mit Adobe eskalieren lassen. Nicht nur, dass die Flash-Technologie von iPad, iPhone und iPod Touch ausgesperrt bleibt. Der Kulthersteller untersagte den Entwicklern sogar, Adobe-Tools für die Entwicklung von Apps für die Apple-Geräte zu nutzen. Details dazu finden Sie hier.

Dieses Verbot ist ab sofort weitgehend augehoben. Nun dürfen Crosscompiler von Adobe und Co. wieder zum Einsatz kommen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die so generierten Apps dürfen keinen Code nachladen. Nach Darstellung von Apple seien damit die Interessen der Entwickler ebenso berücksichtigt wie die Sicherheitsbedenken von Seiten Apples. Konkret hat Apple das iOS Developer Program-Lizenzabkommen in den Abschnitten 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.9 überarbeitet. Zugänglich ist das Lizenzabkommen allen bei Apple registrierten Entwicklern über die Developer-Site.

Zugangs-Richtlinien aufgedeckt

Auch in einem zweiten Punkt, der schon lange in der Kritik stand, hat Apple sich bewegt. Bislang passierte es häufiger, dass Entwickler ihre Apps nicht im iTunes-Appstore von Apple vertrieben konnten, weil Apple keine Freigabe erteilte. Die Entwickler bemängelten, dass die Kriterien, die Apple für eine Entscheidung zugrunde legt, nicht ausreichend aufgedeckt würden. So müsse man immer befürchten, die in die App-Entwicklung gesteckte Arbeit umsonst investiert zu haben.

Jetzt hat Apple erstmals die Richtlinien beim Prüfen einer App für die Zulassung im Appstore veröffentlicht, „um Entwicklern dabei zu helfen zu verstehen, in welcher Art und Weise wir eingereichte Apps prüfen. Wir hoffen, dass uns dies transparenter werden lässt und unseren Entwicklern dabei hilft, noch mehr erfolgreiche Apps für den Appstore zu entwickeln“, wie Apple mitteilt. Auch dieses Dokument ist eigentlich nur Entwicklern zugänglich, wurde aber von der Onlineplattform Engadget als PDF publiziert.

In der Apple-Szene haben nun die Diskussionen begonnen, was Apple zu diesem Entgegenkommen bewegt hat. Die offizielle Begründung: Apple habe die Anregungen aus der Entwicklergemeinde aufgenommen. Das war nicht immer so. So gibt es Vermutungen, dass die schnelle Entwicklung des Android-Angebots dem Kulthersteller, der das Konzept des Appstores erfunden hat, langsam Sorgen bereitet.

Aufgrund des Verbots von Cross-Compilern, die Entwicklungen für mehrere verschiedene Plattformen gleichzeitig ermöglichen, und der unklaren Zulassungspolitik sollen sich immer mehr Entwickler von Apples iOS-Plattform abgewandt haben. Die Versorgung mit attraktiven Anwendungen ist aber eine zwingende Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von iPad und Co. So könnte Apple gezwungen gewesen sein, die Forderungen der Entwickler zu berücksichtigen, um den Exodus zu stoppen.

Zudem werden die Untersuchungen der Kartellbehörden immer umfangreicher. Der gesamte iTunes-Shop steht unter Beobachtung: Die Verträge bezüglich der Musik-, Film- und eBook-Angebote werden durchleuchtet. Auch den Ausschluss des Flashformats und der Cross-Compiler will die US-Kartellbehörde FTC untersuchen, berichtete die New York Post im Juni. Aus der gleichen Quelle kam vor rund vier Wochen die Nachricht, dass sich die Kartellbehörden der EU dem Verfahren anschließen wollten.

Allerdings werden wohl auf beiden Seiten des Atlantiks bislang noch Vorermittlungen geführt. Offiziell eröffnet ist das Verfahren gegen Apple nicht. Möglicherweise ist die neue Transparenz auch als Entgegenkommen für die Kartellwächter zu verstehen.

Update: EU stellt Vorermittlungen ein

Wie die EU-Kommission am 27.9.2010 mitteilte, werden zwei Vorermittlungen gegen Apple eingestellt und kein Verfahren eröffnet. Der erste Fall betrifft die oben dargestellte Öffnung der Entwicklerwerkzeuge für das Mobile Betriebssystem iOS.

Der andere Fall bezog sich auf die Gewährleistungspflichten für iPhones. Die Untersuchung wurde eingestellt, da Apple nun zugesichert hat, dass innerhalb der EU gekaufte Geräte in jedem Land zur Reparatur eingereicht werden dürfen und die Kunden volle Garantie- beziehungseise Gewährleistungsrechte geniessen. Zuvor wollte der Kulthersteller durchsetzen, dass die Reparatur stets in dem Land zu erfolgen hat, in dem das Gerät erworben wurde. Dies hätte die Verbraucher gehindert, die Geräte dort zu kaufen, wo sie am günstigsten sind, kritisierte die EU.


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