31.10.11 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Harry Jacob / Harry Jacob
Der IT-Branchenverband Bitkom weist darauf hin, dass Abgaben an die Rechteverwerter Handys und Smartphones massiv verteuern könnten. Die aktuellen Forderungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) betragen zwischen 12 und 36 Euro pro Gerät.
Der Hightech-Verband Bitkom sieht seine Mitglieder mit massiven Kopierschutzabgaben konfrontiert. Aktuell geht es um Smartphones und Handys. Bis zu 36 Euro pro verkauftem Gerät fordere die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte. Damit soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.
Die Forderungen der ZPÜ unterscheiden sich nach der Ausstattung der Geräte. Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen) je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.
„Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind.“
Die IT-Branche stellt aus diesem Grund eine Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Handys grundsätzlich in Frage. Ein weiterer Grund ist, dass diese Produkte primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt werden, nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke, so der Verband weiter.
Für Unverständnis sorgt in der Wirtschaft auch, dass die Forderungen der ZPÜ für Handys mit bis zu 36 Euro deutlich höher liegen als etwa für MP3-Player (5,00 Euro). Aber auch der Vergleich mit Desktop-PCs hinkt: Ein Rechner ohne Brenner soll mit einer Kopierschutzabgabe von 15,19 abgegolten werden, ein Handy mit Touchscreen dagegen mit mindestens 16,00 Euro.
Seit etwas mehr als einem Jahr verlangen die Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte von Autoren, Musikern und anderen Künstlern vertreten, eine Abgabe von Handy- und Smartphone-Herstellern (IT-BUSINESS berichtete: „Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig“). Bislang waren die Tarife noch vergleichsweise moderat.
Für Geräte, die seit dem 1.1.2008 verkauft wurden, sollte gelten:
Die nun vom Bitkom öffentlich gemachten Forderungen bedeuten also, dass sich der Tarif innerhalb von 18 Monaten verdreifachen soll.
Handys und Smartphones, die bis zum 31.12.2007 verkauft wurden, unterlagen nach Meinung der Rechteverwerter ebenfalls einer Gebührenpflicht:
Diese Alt-Forderungen wollen die Rechteverwerter einklagen – und gleichzeitig die neuen, deutlich höheren Tarife durchsetzen. Wie schon bei Drucker- und PC-Abgaben droht nun ein Rechtsstreit durch alle Instanzen, bis auf die höchste Ebene der europäischen Justiz. □
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