03.03.2011 | Redakteur: Sarah Maier
Noch ist es erst ein Gesetzentwurf, dass der TK-Anbieterwechsel innerhalb eines Tages vonstatten gehen muss, doch schon streiten sich die unterschiedlichen TK-Verbände, wie sinnvoll das ist.
175 Seiten umfasst der von der Bundesregierung erstellte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen“. Mit diesem soll unter anderem der Verbraucherschutz verbessert werden, indem Warteschleifen bei Telefon-Hotlines kostenlos werden.
Zudem ist ein schnellerer und problemfreier Anbieterwechsel vorgesehen – möglichst innerhalb eines Werktages. Eine Regelung, die Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, begrüßt: „In den allermeisten Fällen ist die Telekom bei Wechseln involviert. Bis heute kommt es immer wieder zu Problemen und Nachteilen für alternative Anbieter und deren Kunden. Künftig sollen die Prozessabläufe sowie die Zugangsmöglichkeiten zu wichtigen Informationen optimiert werden.“
Der Bitkom hingegen, zu dessen Mitgliedern auch die Deutsche Telekom zählt, warnt vor zu engen zeitlichen Vorgaben. „Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen“, erklärt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert.
Weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist es, vor so genannten untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. So ist es aktuell möglich, dass die Betreibervorauswahl auf Zuruf eines Dritten umgestellt wird, ohne dass der Kunde sich hinreichend bewusst war, dies veranlasst zu haben. Ein Fakt, den unseriöse Anbieter ausnutzen, um eine Umstellung zu veranlassen. Künftig soll eine solche Erklärung in Textform abzugeben sein.
Mit der Telekom-Novelle will die Regierung außerdem den Netzausbau beflügeln und bessere Bedingungen für Investitionen in superschnelle Datenautobahnen schaffen. Hierfür soll die Bundesnetzagentur anhand der Vorgaben aus dem EU-Telekommunikationspaket Investitionsrisiken beim Aufbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze beachten. Im Fokus ist hier der ländliche Raum, welcher bis spätestens 2015 mit schnellem Breitband-Internet versorgt werden soll. Vorgesehen ist, dass sogar im Jahr 2018 bundesweit 50 Megabit pro Sekunde als Übertragungsrate verfügbar sind.
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