01.04.2010 | Redakteur: Sarah Maier
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeutet eine Niederlage für die Deutsche Telekom. Diese hatte für den Zugang zu ihrer Infrastruktur weitaus höhere Entgelte von den alternativen TK-Providern gefordert als die Regulierungsbehörde nun genehmigte. Die Maßnahme soll den Breitbandausbau fördern.
Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Statt der vom magentafarbenen Konzern geforderten monatlichen 173,32 Euro für die Nutzung der grauen Verteilerkästen – im Fachjargon Multifunktionsgehäuse genannt – werden ihr nun nur 113,94 Euro zugesprochen. Allerdings gilt dieser Preis pro Gehäuse und teilt sich dementsprechend zwischen den verschiedenen Nutzern auf.
Zudem müssen die alternativen Anbieter pro genutzten Meter Kabel-Leerrohrs 0,12 Euro im Monat zahlen. Hierfür wollte die Telekom eigentlich mit 0,43 Euro knapp das Doppelte.
Neben diesen Überlassungsentgelten hat die Regulierungsbehörde in ihrer Entscheidung auch über weitere Zahlungen, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, entschieden. Auch diese wurden gegenüber dem Antrag der Telekom zum Teil deutlich gekürzt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie somit der Breitbandausbau in Deutschland angekurbelt werden soll.
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