PC-Urheberrechtsabgabe: Anmeldeschluss am kommenden Sonntag

BCH wirbt um Beitritte zum Vertrag mit der ZPÜ

24.02.2010 | Redakteur: Harry Jacob

Wilfried Thom, Geschäftsführer bei Acer und Vorstands-Mitglied des Bundesverbandes Computerhersteller e.V. (BCH).

Der Bundesverband Computerhersteller ist weiterhin davon überzeugt, dass der ausgehandelte Vertrag um die Urheberrechtsabgaben auf PCs eine attraktive Lösung des Streits darstellt, da er den Unternehmen Planungssicherheit gibt. Doch nur noch bis Sonntag können Neumitglieder in den Vertrag aufgenommen werden.

Der Vorstand des Bundesverband Computerhersteller e.V., vertreten durch Wilfried Thom, Geschäftsführer Acer, Martina Seidl, Rechtsabteilung Fujitsu und Philippa Wheeler, Rechtsabteilung HP, weist darauf hin, dass die grundsätzliche Abgabepflicht für Urheberrechtsabgabe auf PCs auch weiterhin besteht. Die vom konkurrierenden Verband Zitco erreichte einstweilige Verfügung des OLG München (IT-BUSINESS.de berichtete), die verhindert, dass die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) Tarife veröffentlicht und die so festgesetzten Gebühren eintreibt, ändere an diesem Sachverhalt nichts. Durch den Bitkom sei die Abgabepflicht für alle seit 2008 verkauften PCs in seinem Gesamtvertragsverfahren anerkannt worden, so der BCH-Vorstand.

Die Mitgliederliste umfasst inzwischen die Hersteller Acer, Asus, Dell, Fujitsu, HP, IBM, Medion, Packard Bell, Samsung, Sony, Transtec und V&H und repräsentiere damit rund 70 Prozent des deutschen PC-Marktes. Weitere Anfragen liegen nach eigenen Angaben vor.

Der BCH hat sich nach dem Scheitern der Verhandlungen des Bitkom mit den Rechteverwertern gegründet und hat statt dessen einen Vertrag mit der ZPÜ geschlossen (Details finden Sie hier). Auch diese Vereinbarung wird von der einstweiligen Verfügung des Zitco nicht berührt. Sie regelt die Abgaben für den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum Ende des laufenden Jahres. Über eine Anschlussvereinbarung wird weiter verhandelt.

Wie der BCH-Vorstand betont, können Interessenten noch bis zum 28. Februar 2010, also kommenden Sonntag, Mitglied im Verband werden und damit dem laufenden Vertrag beitreten. BCH-Mitglieder müssen die Abgaben bereits jetzt abführen, wissen aber auch, wie viel sie bezahlen müssen, zumindest über die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010. Alle anderen Marktteilnehmer brauchen zwar im Moment den Rechteverwertern nichts überweisen, müssen die Beträge aber irgend wann nachträglich entrichten – und sie können sich nicht sicher sein, wie die Konditionen dann lauten.

Der Vorstand des Bundesverbandes Computerhersteller steht auf dem Standpunkt: „Insgesamt würde es der BCH begrüßen, wenn eine weitere Verbreitung digitaler Schutzmechanismen die Urheberrechtsabgabe im digitalen Bereich völlig überflüssig machen würde. Bis dahin verpflichtet der Gesetzgeber die Hersteller und Importeure dazu, stellvertretend für die Verbraucher die Abgaben zu entrichten. Der BCH strebt eine endgültige Klärung dieser Angelegenheit an, da für die Unternehmen Planungssicherheit oberste Priorität besitzt.“


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