21.02.2010 | Redakteur: Harry Jacob

Nachdem der Herstellerverband BCH eine Einigung mit der ZPÜ über die Urheberrechtsabgabe auf PCs erzielt hatte, fürchtete die restliche Branche, nun ebenfalls bald zahlen zu müssen. Doch der konkurrierende Verband Zitco hat die Gebühreneintreiber bis auf weiteres gestoppt.
Die Vertreter von GEMA, VG Wort und Co. dachten anscheinend, sie könnten bei den Verhandlungen mit kleineren PC-Herstellern Druck ausüben. Sie kündigten an, schon in den nächsten Tagen einen Tarif zu veröffentlichen, der dann auch die PC-Hersteller und -Importeure zwingen würde, eine PC-Abgabe zu entrichten, die nicht Mitglied im BCH sind. Die Vereinbarung mit dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) gilt derzeit nur für dessen Mitglieder, namentlich Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony.
Ähnlich waren die Vertreter von Autoren und Künstler schon bei den Verhandlungen über eine Urheberrechtsabgabe auf Leermedien verfahren und hatten so für erhebliche Marktverwerfungen gesorgt, da einige Hersteller die Abgabe auf die Preise aufschlagen und sich dadurch beispielsweise die Preise für Blu-ray-Rohlinge fast verdoppelten, andere Hersteller dagegen nicht (IT-BUSINESS berichtete).
Doch diesmal hatten sich die Verbandsvertreter geschnitten: Frank Brunen, Geschäftsführer von Brunen-IT und Zitco-Vorstand, konnte im Namen des Zentralverbandes Informationstechnik und Computerindustrie e.V. (Zitco) eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht München erreichen, die der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und ihren Mitgliedern untersagt, im Bundesanzeiger einen Tarif für die Urheberrechtsabgaben auf PCs zu veröffentlichen, solange keine unabhängige Erhebung zum Nutzerverhalten vorliegt. Eine Zuwiderhandlung kann mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro belegt werden.
Dass die Rechteverwerter weder die laufenden Verhandlungen mit dem Zitco noch das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Bitkom abwarten, hat die Richter des Oberlandesgerichts München bewogen, dem Antrag stattzugeben. Denn im Schlichtungsverfahren muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden, das eine empirische Untersuchung zur maßgeblichen Nutzung – in diesem Fall: der PCs – vorschreibt; die Aufstellung der Tarife muss den Erkenntnissen dieser Erhebung Rechnung tragen.
Im Falle der PC-Abgaben gibt es ein solches unabhängiges Gutachten nicht, es ist aber im Schiedsstellenverfahren mit dem Bitkom (Sch-Urh 38/08) bereits in Auftrag gegeben. Innerhalb des Arbeitskreises Urheberrechtliche Abgaben des Bitkom kursierte im vergangenen Jahr ein Vertragsentwurf der Sozietät Bird & Bird aus Frankfurt, der als „faire Entschädigung“ einen Euro für Consumer-PCs vorsieht, Business-PCs sollten abgabenfrei bleiben. Allerdings ist eine Unterscheidung im Verkauf unrealistisch. Zugrunde liegt eine Erhebung des Marktforschungsinstitutes TNS Infratest vom Juli 2008 zum Kopierverhalten von PC-Nutzern, Dessen Ergebnis bewertete der Bitkom bei der Vorstellung im Juni 2008 mit klaren Worten: „Hohe Kopierabgaben sind ungerechtfertigt“. Bei Leermedien wiederum stützte sich die ZPÜ bei der Aufstellung der Tarife auf ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten.
Die Richter des OLG München schließen sich in der Begründung der einstweiligen Verfügung der Meinung der Antragsteller an. Demnach werde die Vereinbarung des BCH „als keine den Interessen der ganzen Branche tragende Regelung angesehen“ und die Ankündigung der Rechteverwerter stelle eine klare Umgehung und Missbrauch der Verfahrensvorschriften des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG) dar, ebenso „eine treuepflichtwidrige Ausnutzung bzw. Hintergehung der laufenden Verhandlungen zwischen den Parteien“.
Hätte das Gericht die Veröffentlichung der Tarife nicht verhindert, hätte dies eine „faktische Bindungswirkung“ zu Lasten der Antragsteller entwickelt – oder anders gesagt: dann hätten auch die PC-Hersteller, die nicht im BCH organisiert sind, die PC-Abgabe sofort entrichten müssen, also auch jeder Händler, der im Kundenauftrag einen PC zusammenschraubt.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, was Assemblierer und Händler zu erwarten haben, wie beständig die OLG-Entscheidung ist und was der Zitco-Vorstand sagt.
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