Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien

Zehn Cent Vergütung pro USB-Stick und Speicherkarte im Gespräch

24.06.2009 | Redakteur: Katrin Hofmann

Wegen des Preisdrucks könnten zehn Cent Mehrkosten selbst für Endkunden durchaus tragbar sein.

Im Tauziehen der Hardware-Anbieter und Verwertungsgesellschaft über die Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien deutet sich ein Kompromiss bei USB-Sticks und Speicherkarten an. Allerdings sind die Verhandlungspartner unterschiedlicher Ansicht darüber, ob die erzielte Einigung als Durchbruch bezeichnet werden kann, oder vorerst die noch ausstehenden Gespräche abgewartet werden sollten.

Seitdem Anfang 2008 das »Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« in Kraft getreten ist, hält das zähe Ringen um die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf verschiedene ITK- und CE-Geräte an. Hatte doch der Gesetzgeber eine Einigung über die konkrete Höhe der Vergütung den Beteiligten selbst überlassen (IT-BUSINESS berichtete). Das auch als „zweiter Korb“ der Urheberrechtsnovelle bezeichnete Gesetz schuf lediglich Rahmenbedingungen für die weiteren Verhandlungen der Verwertungsgesellschaften mit der Industrie.

Nachdem bereits Ende des vergangenen Jahres die Tarife für Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner und Faxgeräte feststanden (IT-BUSINESS berichtete), zeichnet sich nun eine Einigung zu USB-Sticks und Speicherkarten ab.

Wenigstens vorerst verständigten sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und die Industrie auf eine Abgabenhöhe von zehn Cent pro USB-Stick und Speicherkarte. Wie der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) bekannt gegeben hat, hatte der IM als einer von „beiden Verhandlungspartnern“ bereits im Mai dieses Jahres gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften diese Summe festgelegt. Sie soll unabhängig von der jeweiligen Speicherkapazität pro Gerät fällig werden.

Der IM bezeichnet diese Einigung als „Durchbruch“. Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM und Chefjustiziar bei Panasonic, erklärt hierzu: „Damit ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen, wie dies der Gesetzgeber neu geregelt hat. Das Ergebnis ist ausgewogen und trägt sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung.“

Doch es werden auch zögerliche Stimmen laut. Judith Lammers, Bereichsleiterin Urheberrecht des ebenfalls an den Verhandlungen beteiligten Branchenverbandes Bitkom, spricht gegenüber IT-BUSINESS von einem „vorläufigen Zwischenergebnis“. Lammers warnt vor übereilten Rückschlüssen. Die Konditionen im Detail stünden noch aus. Aktuell werde an einem ersten Vertragsentwurf geschrieben. Lammers: „In den nächsten Monaten sollen die Verhandlungen mit der ZPÜ über den noch ausstehenden Vertragsentwurf zügig fortgesetzt werden. Im Rahmen dieser Diskussionen ist nichts ausgeschlossen.“ Medienmeldungen zufolge, die sich auf informierte Kreise berufen, steht zudem die Zustimmung eines Teils der Vertreter der Industrie zu dem Satz von zehn Cent noch aus. Das bestätigt Judith Lammers.


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