07.02.2007 | Redakteur: Katrin Hofmann
Kaum hat der Gesetzgeber die Pflichten für eMail-Signaturen verschärft, sind den ersten Firmen bereits Abmahnungen ins Haus geflattert. Patrick Lamberti, der mit seiner Iglusoft Medien GmbH gegen deutsche Webhoster ins Feld zieht, rudert nun zurück. Weder habe seine Firma sich an den Abmahngebühren bereichern, noch die derart Beglückten wirtschaftlich gefährden wollen. Ziel sei vielmehr die Sensibilisierung fürs Thema. IT-BUSINESS stand er exklusiv Rede und Antwort.
Mit dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ hat die Bundesregierung Anfang des Jahres die Pflichten für eMail-Signaturen verschärft. Demnach müssen nun Firmen in ihrer elektronischen Post all die Informationen unterbringen wie bislang nur auf gedruckter Korrespondenz. Wie wichtig es ist, die durch das Gesetz verlangten Angaben tatsächlich zu machen, verdeutlicht eine erste Abmahnwelle, die derzeit deutsche Webhoster überrollt. Abmahnender ist der SMS-Dienstleister und Domainhändler Iglusoft Medien GmbH, dessen Geschäftsführer Patrick Lamberti sich gegenüber IT-BUSINESS äußerte.
Lamberti: Deutsches und europäisches Recht legitimieren uns zur Abmahnung von Konkurrenten im vorliegenden Fall. Wir stellen fest, dass fast alle abgemahnten Firmen umgehend reagiert und ihre Vorlagen zur elektronischen Korrespondenz rechtskonform geändert haben. Unsere Intention liegt darin, die Unternehmen für das Thema Pflichtangaben in eMails zu sensibilisieren. Es ist davon auszugehen, dass Kunden bevorzugt bei Anbietern lokaler Märkte kaufen. Wird in eMails nicht deutlich kommuniziert, aus welchem Land die Firma stammt, könnten sich Wettwerbsvorteile abzeichnen.
Lamberti: Wir verdienen unser Geld mit Telekommunikationsdienstleistungen und IT-Services, nicht mit Abmahnungen. Kein Unternehmen wird durch die Zahlung wirtschaftlich gefährdet. Ebenso hätten wir einen Rechtsanwalt mit den Abmahnungen beauftragen können, der verpflichtet gewesen wäre nach dem „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ abzurechnen. Ich denke, dass wir diesbezüglich einen gesunden Mittelweg gefunden haben. Dies verdeutlicht sich vor allem darin, dass wir abgemahnten Firmen gegenüber bereits angezeigt haben, dass wir auch modifizierte Unterlassungserklärungen akzeptieren und die Aufwandsentschädigung in voller Höhe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen werden. Liefert uns ein Unternehmen ein Nachweis darüber, dass es einen Betrag einer gemeinnützigen Organisation hat zukommen lassen, so werden wir dies genauso akzeptieren.
Lamberti: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder die Anzahl noch die Namen der abgemahnten Unternehmen bekanntgeben. Sicherlich ist dies auch im Interesse der von uns abgemahnten Firmen.
Lamberti: Entgegen etwaiger Vermutungen kann ich Ihnen versichern, dass wir bei Iglusoft keinen Planungsstab Abmahnungen beschäftigen. Wir sind im Rahmen der Angebotsanforderung auf die massiven Verstöße der Konkurrenz durch Zufall gestoßen. Erst daraufhin folgte der Beschluss, gegen derart rechtswidriges Verhalten vorzugehen. Keineswegs erfolgte die Einholung der Angebote von Webhostern mit dem Ziel, diese dann abzumahnen. Die Einholung der Angebote ist und war ernst gemeint und wir haben Interesse an diesen Angeboten.
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