03.07.12 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Harry Jacob / Harry Jacob

Schon wieder kann der iPhone-Hersteller Apple einen Etappensieg im Patentkrieg gegen Googles Android und die damit ausgestatteten Geräte verbuchen. Erneut trifft es den schärfsten Konkurrenten Samsung. Diesmal bei einem aktuelleren Modell, dem Smartphone Galaxy Nexus.
Fast 100 Millionen US-Dollar Sicherheitsleistung muss Apple bei einem Gericht in den USA hinterlegen. Damit wird die einstweilige Verfügung wirksam, die es Samsung verbietet, in den Staaten das Smartphone Galaxy Nexus zu vertreiben. Entwickelt haben die Koreaner das Nexus in enger Kooperation mit Android-Hersteller Google, der das Gerät selbst vertreibt.
Das ist nach dem kürzlich erwirkten Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 bereits der zweite Schlag gegen den schärfsten Konkurrenten in nur wenigen Tagen. Kein Wunder: beide Verfügungen kamen von der gleichen Richterin. Apple hat angekündigt, sich jetzt den Verkaufsschlager Samsung Galaxy S3 vorzuknöpfen.
Doch Samsung hat bereits Widerspruch eingelegt. Der koreanische Hersteller verlangt, dass bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens das Verkaufsverbot ausgesetzt wird. Apple könne nicht beweisen, dass ein „nicht wieder gutzumachender Schaden“ entstehe.
Ein entsprechender Antrag, das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zurückzunehmen ist bereits gescheitert. Richterin Koh erklärte, Samsung habe keine ausreichenden Aussichten, das Verfahren zu gewinnen. Es entstehe Samsung auch kein irreparabler Schaden, da unter dem Samsung-Brand noch weitere Modelle auf dem Markt sind. Nun hat Samsung Berufung beim zuständigen Gericht in der Hauptstadt Washington eingereicht.
Die aktuelle Verfügung begründete Richterin Lucy Koh mit der Annahme, dass das Gerät mit hoher Wahrscheinlichkeit vier Apple-Patente verletzt, darunter Funktionen zum Entsperren, zu Autokorrektur-Vorschlägen und zur Auswahl von Datenfragmenten. Alles keine große Sachen, doch schwerer wiegt das vierte Schutzrecht mit der Patent-Nummer 8.086.604, das auch als „Siri-Patent“ bezeichnet wird. Dieses beschreibt ein universelles Such-Interface, das eine einheitliche Suche in verschiedenen Datenbeständen eines Smartphones auszuführen vermag, beispielsweise in Kalender, Adressbuch, Notizen oder den App-Daten.
Diese Funktion ist im Betriebssystem Android 4.0 (Ice Cream Sandwich) implementiert. Das wirft natürlich ein schlechtes Licht auf dessen Hersteller Google: ausgerechnet der Suchspezialist muss bei der Suchfunktion auf das geistige Eigentum von Apple zurückgreifen?
Die Richterin kam zum Ergebnis, dass die Siri-Suche einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstelle. Daher könne die Funktion Apples iPhone erhebliche Marktanteile sichern, und dementsprechend sei das Kopieren dieser Funktion geeignet, Apple langfristig einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen.
Nach dieser Begründung sieht sich Apple in einer guten Position, auch für das derzeitige Spitzenmodell des Wettbewerbers, das Samsung Galaxy S3, einen Verkaufsstopp erwirken zu können. Dies ist auch der Grund, warum Samsung nun seinerseits alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die beiden bislang ergangenen Verfügungen wieder zu kippen.
Sollte das nicht klappen, müsste Google vermutlich seine Android-Version Ice Cream Sandwich (4.0) entsprechend anpassen und die Funktionen entfernen, die das Siri-Patent betreffen. Das hat es unter umgekehrten Vorzeichen in diesem Jahr schon gegeben: Aufgrund einer Patent-Klage der Google-Tochter Motorola vor dem Landgericht Mannheim musste Apple im Februar für die deutschen User den Push-Mail-Dienst deaktivieren.
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 34421460) | Archiv: Vogel Business Media