Brand | Marke | Handelsmarke | Sub-Brand

22.06.2009 | Redakteur: Andreas Donner

Brand ist die englische Bezeichnung für Marke. Diese kann sowohl ein Produkt wie auch eine Dienstleistung sein. Die Marke, früher ebenfalls unter dem Begriff Warenzeichen bekannt,

Brand ist die englische Bezeichnung für Marke. Diese kann sowohl ein Produkt wie auch eine Dienstleistung sein. Die Marke, früher ebenfalls unter dem Begriff Warenzeichen bekannt, ist ein rechtlich geschütztes Zeichen eines Unternehmens. Amtlich registrierte Marken werden häufig mit einem hochgestelltem „R“ gekennzeichnet. Ein hochgestelltes „TM“ steht für englisch Trademark. Dies sagt jedoch nicht über den Registrierungsstatus aus, sondern bedeutet lediglich, dass die Marke im Geschäftsverkehr eingesetzt wird.

Amtlich geschützt werden können laut Deutschem Patent- und Markenamt Zeichen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, die dieses von Mitbewerbern unterscheidet. Hierunter fallen beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben sowie Hörzeichen. Ist die Marke rechtlich registriert, wird diese ähnlich einem Patent oder dem Urheberrecht geschützt.

Unter einer Dachmarke können zudem mehrer Produktlinien als Untermarke, englisch Sub-Brand, zusammengefasst werden. Das soll dem Konsumenten die Orientierung erleichtern. So ist beispielsweise der»Eee-PC« ein Sub-Brand von Asus.


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