Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, die Rundfunkgebühr zu reformieren. Im Privatbereich wird auf eine geräte-unabhängige Haushaltsabgabe umgestellt, im gewerblichen Bereich auf eine Abgabe, die sich im Wesentlichen an der Zahl der Beschäftigten, der Zahl der Filialen und der Zahl der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge orientiert. Ein KFZ pro Betriebsstätte ist beitragsfrei und die KFZ des Inhabers eines Unternehmens dürfen auf die Betriebsstätten "verteilt" werden.
Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, die zukünftige Rundfunkgebühr für Ihr Unternehmen zu berechnen. Tragen Sie dazu jeweils die Zahl der Mitarbeiter am Hauptsitz und in den vorhandenen weiteren Betriebsstätten (Filialen etc.) ein. Bitte tragen Sie für den Hauptsitz und jede weitere Betriebsstätte die Zahl der Mitarbeiter ein, die dort beschäftigt sind - auch wenn die Anzahl 0 ist, tragen Sie bitte diese Anzahl ein und lassen das Feld nicht leer.
Bitte tragen Sie die Gesamtzahl aller zum Unternehmen gehörenden Fahrzeuge (PKW, LKW und Omnibusse, die nicht dem ÖPNV dienen), egal an welcher Betriebsstätte diese gemeldet sind, in das dafür vorgesehene Feld ein.
Als Mitarbeiter zählen alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gleichermaßen, es wird nicht nach Vollzeit- und Teilzeitstellen unterschieden. Nicht gezählt werden dagegen der Betriebsinhaber sowie geringfügig Beschäftigte ("400-Euro-Kräfte"). Auch Auszubildende werden nicht mitgezählt.
Als Betriebsstätten zählen alle genutzten Flächen und Gebäude eines Unternehmens, für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet sind oder wo der Betriebsinhaber seinen Arbeitsplatz hat. Ist eine Betriebsstätte nur mit dem Arbeitsplatz des Inhabers versehen, dann ist auch diese anzumelden, die einzugebende Mitarbeiterzahl beträgt in diesem Fall "0". Mehrere Gebäude und Flächen auf einem Grundstück oder auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken zählen als eine Betriebsstätte, wenn sie demselben Inhaber zuzurechnen sind. Auch ein Motorschiff, das nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, sondern ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird, zählt als eigene Betriebsstätte.
Dieser GEZ-Rechner ist nicht für Hoteliers und für soziale Einrichtungen ausgelegt.
Deshalb folgender Hinweis:
| Filiale | Anzahl Beschäftigte | Beitrag pro Monat | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Fahrzeuge gesamt | Beitrag pro Monat | ||
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Hier das Ergebnis für Ihr Unternehmen:
Die Rundfunkgebühr für Ihr Unternehmen, die Sie ab dem 1. Januar 2013 zu entrichten haben, beträgt (nach dem Stand vom 21. 12. 2010): |
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| Monatskosten: | |||
| Jahreskosten: | |||
Stand vom 21.12.2010 - Rechtlich unverbindliche Auskunft - wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft!