Thema: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

erstellt am: 03.07.2012 12:58

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usedSoft gewinnt gegen Oracle
EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden


Gebrauchte Download-Software darf weiterverkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Streit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft und Oracle entschieden. Und ist sogar noch einen entscheidenden Schritt weiter gegangen.

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nicht registrierter User


Kommentar zu: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
03.07.2012 12:58

Warum sollte es einen Unterschied machen, ob die Software auf einem Datenträger liegt oder via Download zu beziehen ist? Hier zu unterscheiden war nicht mehr zeitgemäß. Das Urteil geht in die richtige Richtung, die auch dem gesunden Menschenverstand entspricht. Die Kunden dürfen sich freuen, auch diejenigen, die ihre Software wieder verkaufen.

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nicht registrierter User


RE: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
04.07.2012 10:24

Gutes Urteil, welches Unternehmen kann sich denn auch noch neue Lizenzen leisten? MS Project ~ 1000 €/PC bei usedsoft bis zu 50 weniger!
Jetzt bin ich mal gespannt, wie es aussieht mit der Accountbindung bei Spieleportalen wie Steam oder Oracle bzw. Battle.NET. Nach dem Urteil zu folge darf ich jetzt ja einzelne Lizenzen aus meinem Account verkaufen, was ja eigentlich per Lizenzvertag ausgeschlossen ist (und durch das Urteil ja als nichtig zu erachten ist). Bin gespannt ob die Portale von sich aus reagieren oder ob wir nutzer unser Recht wieder einklagen müssen, was ich befürchte.
Vllt. gibt es aber auch den schönen Nebeneffekt, dass die Publischer endlich von Ihrem Onlinezwang und der Accountbindung wieder weggehen und endlich aufhören uns nutzer auszuspähen und zu kriminalisieren.

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