Derjenige, der seine Bankgeschäfte über den Browser oder sogar Mobil abwickelt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld, wenn ihm dadurch ein Schaden entsteht. Auf keinen Fall wäre dies beim Einsatz des Chip-TAN Verfahren der Bank anzulasten.
Des Weiteren fallen (leider) viele Verbraucher auf die immer wieder in einigen Zeitschriften als sehr gut bzw. gut bewerteten Koschtnix Schutzsoftware Lösungen herein. So manches dieser Koschtnix Produkte aktualisiert sich nur alle 24 Stunden und kann daher gegen die minütlich auftauchenden neuen Bedrohungen gar nicht schützen.
Wenn Onlinebanking, dann nur mit einer eigenständigen Onlinebanking Software. Entweder mit der von der Hausbank angebotenen oder einer käuflich erworbenen (z. Bs. AlfBanco usw.). Wer T-Online Kunde ist, kann, auch wenn sie nur Grundfunktionen bietet, das in der T-Online Software enthaltene T-Online Banking nutzen. Ist man 1&1 Kunde und hat das entsprechende Tarifprodukt, erhält man ebenfalls eine im Tarif enthaltene, eigenständige Banking Software.