Ein Grund mehr, sich den so vielgepriesenen Weg in die Cloud dreimal zu überlegen.
Das Mißtrauen in die vollmundigen Aussagen der Cloud-Anbieter zu Datenschutz ist also in vollem Umfang berechtigt. Apple macht es mit seiner Inhalts-Zensur ungestraft vor, warum sollten also andere sich daran halten.
Man stelle sich vor, man nutzt diese Cloud-Dienste zur angepriesenen Datensicherung von PCs in der eigenen Firma und hat die Privatnutzung von PCs zugelassen.
Da der Arbeitgeber in diesem Fall die Daten nicht einsehen darf, gehen diese in das System des Cloud-Anbieters, der allen deutschen Datenschutzgesetzen zum Trotz alles durchsucht und dann als selbsternannter Sittenwächter die Dienste sperrt.
Für Fotografen und alle Firmen im Druck- und Satzbereich ist die Cloud damit eigentlich ein No-Go.