Thema: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft

erstellt am: 11.08.2012 16:40

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Streit um Gebraucht-Software
Einstweilige Verfügung gegen Microsoft


Das Landgericht Hamburg hat Microsoft unter Strafandrohung verboten, eine Reihe von Aussagen zur Legitimität von Gebraucht-Software aufrecht zu halten.

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nicht registrierter User


Kommentar zu: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft
11.08.2012 16:40

Das Beispiel verdeutlicht erneut, wie mit dem Thema gebrauchte Software umgegangen wird. Scheinbar spielen bei diesem Umgang Fakten nur eine untergeordnete Rolle.

Das ‚Spiel’ mit Aussagen beziehungsweise Meinungen, einstweiligen Verfügungen und anderen Gerichtsverfahren macht deutlich – die Interessenten müssen sich selber sachkundig machen. Sie sollten nicht erwarten, dass dieses ‚Spiel’ ihnen Fakten liefert.

Für alle Beteiligten (Softwarehersteller, Remarkter, Softwarekäufer) geht es um sehr viel Geld. Selbst vor dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union am 3. Juli 2012, wurden weltweite legal realisierte Kosteneinsparungen von Softwarekäufern von mehreren Milliarden EUR pro Jahr genannt.

Es geht, legal mit signifikanten Kostenreduzierungen für die Softwarekäufer. Sofern man zwischen ‚Spiel’ und Fakten unterscheiden kann!

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