Was die Richter des OLG Oldenburg kürzlich entschieden haben, könnte für Online-Händler, die wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen – beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden – richtig teuer werden. Denn laut einem Urteil müssen sie unter Umständen die Abmahnkosten mehrere Abmahner tragen, die gegen sie wegen eines Verstoßes vorgegangen sind.
Berechtigt oder nicht? Diskutieren Sie mit!





