Thema: Abmahnfalle: Doppelt und dreifach für einen Compliance-Verstoß zahlen

erstellt am: 31.05.2012 14:47

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Katrin Hofmann





dabei seit: 30.09.2009

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Abmahnfalle: Doppelt und dreifach für einen Compliance-Verstoß zahlen
31.05.2012 14:47

Was die Richter des OLG Oldenburg kürzlich entschieden haben, könnte für Online-Händler, die wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen – beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden – richtig teuer werden. Denn laut einem Urteil müssen sie unter Umständen die Abmahnkosten mehrere Abmahner tragen, die gegen sie wegen eines Verstoßes vorgegangen sind.

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