14.09.2007 | Redakteur: Stefan Riedl
Verträge, die über den Zeitpunkt der Umsatzsteuerumstellung von 16 auf 19 Prozent hinweg liefen, werden komplett mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet. IT-BUSINESS sprach mit dem Finanzchef des Distributors Also über die Folgen der dadurch anstehenden Nachfakturierung für die Fachhandelspartner von Also.
Morawitz: Zum 01.01.2007 hat die Bundesregierung den regulären Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 Prozent erhöht. Während die Umstellung im klassischen Warenhandel vergleichsweise unspektakulär war, bestand im Bereich der Dauerleistungen, wie beispielsweise Softwarelizenzen oder Serviceverträgen, doch erhebliche Verunsicherung. Über unsere Informationsmedien haben wir versucht, hier Klarheit für unsere Kunden zu schaffen. Demnach sind nach deutschem Steuerrecht Dauerleistungen mit dem Steuersatz zu belegen, der am Ende des vereinbarten Leistungszeitraumes gilt. Das bedeutet, dass Dauerleistungen, die vor dem Umstellungstermin fakturiert wurden, aber erst nach dem 31.12.2006 enden, über die Gesamtleistung mit 19 Prozent anzusetzen sind. Eine Nachberechnung wurde für die Also deswegen unausweichlich.
Morawitz: Wir haben uns bemüht, eine für unsere Kunden möglichst unkomplizierte und komfortable Lösung in Form einer Korrektursammelrechnung zu entwickeln. Es wird für jeden betroffenen Kunden nur eine Rechnung sowie eine Anlage mit allen notwendigen Detailinformationen geben. Mit diesen Unterlagen kann unser Kunde die Nachbelastung gegenüber einem Finanzamt geltend machen, immer vorausgesetzt, dass der Kunde auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Morawitz: Wir werden die Nachfaktura Anfang Oktober an unsere Kunden verschicken.
Morawitz: Rein wirtschaftlich gesehen ist die Umsatzsteuernachverrechnung auf Ebene der Distribution ein großes »Geldwechseln«. Das Deutsche Steuerrecht lässt jedoch dem Steuerpflichtigen hier keinen Spielraum. Soweit der Rechnungsadressant wiederum vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnen wir mit keinen größeren Schwierigkeiten. Wir haben viel für Aufklärung und Transparenz getan, so dass die steuerliche Handhabung jedermann klar sein sollte. Die Risiken der Insolvenz gehen klar zu Lasten der Distribution. Theoretisch besteht zwar die Chance, die Nachbelastung als Insolvenzforderung geltend zu machen und über den Insolvenzverwalter abzurechnen. In der Praxis dürften die Aufwendungen hierfür jedoch weit über dem möglichen Nutzen liegen. Was bliebt, ist der bürokratische Akt, der in unserem Hause doch einige Ressourcen für Vorbereitung und Durchführung der Nachfaktura gebunden hat und binden wird.
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