01.06.2007 | Redakteur: Stefan Riedl

Sparfüchse kaufen nach wie vor gerne über eBay, der »Grande Dame« der Online-Auktionshäuser. Hersteller und der Handel möchten ihre B-Ware ebenfalls dieser Klientel anbieten, haben aber oft keine Ressourcen für den eBay-Vertrieb und wollen zudem keine Vertriebskanalkonflikte provozieren. IT-BUSINESS sprach mit Vertriebsleiter Marcel Reiners von der Wolffstore GmbH, der gerne die Vermittlerrolle übernimmt.
Reiners: Neben reinen Rückläufern vermarkten wir im Auftrag unserer Kunden vorrangig Saisonprodukte, Ladenhüter, Restbestände und Überproduktionen, also Artikel, die im normalen Handel nur schwer abzusetzen sind über Online-Verkaufsplattformen. Zur Unterstützung übernehmen wir dabei das Marketing, den Vertrieb, die Logistik, den Service wie Support oder Warenprüfung und ein abschließendes Controlling der Angebote. Wir analysieren die Erfolgschancen der gewünschten Produktgruppen, gestalten die Angebote, bieten Kundensupport, lagern und versenden die Produkte und erstatten regelmäßig Bericht über Verkäufe. Dabei findet unsere Vergütung auf reiner Provisionsbasis statt. Zusätzliche Vorzüge bei der Erweiterung der Vertriebsstrategie sieht man für unsere Kommittenten insbesondere beim Ausschluss einer Kannibalisierung einzelner Vertriebskanäle, da wir vorrangig, sofern nicht anders gewünscht, eigene Auktionsgestaltungen, eigene Templates, eigene Fotos und unseren eBay-Account verwenden.
Reiners: Derzeit nutzen wir vorrangig den Marktplatz eBay. Er eignet sich für uns durch den hohen Bekanntheitsgrad, die immense Nutzerzahl, die Such-, Biet- und Kaufbereitschaft der Kunden und alternative Festpreisangebote im Shop insbesondere für den Absatz von Gebrauchtwaren. Dabei hat eBay sich in der Vergangenheit durch neue Funktionen zu einer attraktiven Plattform für professionelle Verkäufer entwickelt. Die Aufnahme weiterer Marktplätze wie Hood.de oder Azubo.de für B-Waren und Amazon oder eigene Shopsysteme für A-Waren ist ebenfalls geplant.
Reiners: Wir bieten gemäß gesetzlicher Vorgaben für Gebrauchtartikel eine einjährige Gewährleistung mit Austausch der Ware oder Rückerstattung des Verkaufspreises. Zusätzlich ist der eBay-Marktplatz bekannt für Ausnahmeurteile und eigene Vorgaben. So gilt hier durch die besondere Struktur des Verkaufsprozesses derzeit ein mindestens einmonatiges Widerrufsrecht oder die besondere Informationspflicht der Verkäufer, die als rechtliche Hürden nicht allen Interessenten bekannt sind.
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